Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1
Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit der Verbandsversammlung beschränkt.
Deshalb hat die neu gewählte Verbandsversammlung mit Geltungsdauer für seine
Wahlzeit eine neue Geschäftsordnung zu beschließen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2
Halbsatz 1 GemO).
Die Anwendbarkeit der GemO ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 6 des
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG).
Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die
bisherige Geschäftsordnung weiter (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz GemO).