Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit der Verbandsversammlung beschränkt. Deshalb hat die neu gewählte Verbandsversammlung mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine neue Geschäftsordnung zu beschließen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

 

Die Anwendbarkeit der GemO ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG).

 

Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz GemO).