Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40
Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Der Gemeinderat Bell beschließt,
a) die Anzahl der Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses auf 6 festzulegen,
b) in den Haupt- und Finanzausschuss
folgende Mitglieder zu wählen:
Haupt- und Finanzausschuss
– 6er Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Partei |
Vertreter |
Partei |
Manfred Schäfer
(NR) |
FWG Zepp |
Klaus Morsch
(NR) |
FWG Zepp |
Volker Bohlen
(NR) |
FWG Zepp |
Udo Ziesemer
(NR) |
FWG Zepp |
Dirk Zavelberg
(RM) |
FWG Zepp |
Bernd Heuft
(RM) |
FWG Zepp |
Erich Schlich
(RM) |
CDU |
Michael
Ullenbruch (RM) |
CDU |
Christian
Endres (NR) |
CDU |
Bernhard Wölwer
(NR) |
CDU |
Carsten Daub
(RM) |
SPD |
Evelyn Wiesner
(RM) |
SPD |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3. Der Gemeinderat
Bell beschließt:
a) die Anzahl der Mitglieder des Bau-, Friedhofs- und
Liegenschaftsausschusses auf 6 festzulegen,
b) in den Bau-, Friedhofs-
und Liegenschaftsausschuss folgende Mitglieder zu wählen:
Bau- Friedhofs- und
Liegenschaftsausschuss– 6er Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Partei |
Vertreter |
Partei |
Tobias Genn
(NR) |
FWG Zepp |
Stefan Weiler
(NR) |
FWG Zepp |
Michael
Rothbrust (RM) |
FWG Zepp |
Daniel
Schreuders (RM) |
FWG Zepp |
Tim Mintgen
(RM) |
FWG Zepp |
Christa Schäfer
(RM) |
FWG Zepp |
Franz Daub (RM) |
CDU |
Erich Schlich
(RM) |
CDU |
Stephan Müller
(NR) |
CDU |
Peter Wölwer
(NR) |
CDU |
Marc Daub (NR) |
SPD |
Stefan
Rothbrust (NR) |
SPD |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
4. Der Gemeinderat Bell beschließt,
a) die Anzahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf 6 festzulegen,
b) in den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Mitglieder zu wählen:
Rechnungsprüfungsausschuss
– 6 er Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Partei |
Vertreter |
Partei |
Gerhard Menzel (RM) |
FWG Zepp |
Karin Raab (RM) |
FWG Zepp |
Christa Schäfer (RM) |
FWG Zepp |
Dirk Zavelberg (RM) |
FWG Zepp |
Bernd Heuft (RM) |
FWG Zepp |
Daniel Schreuders (RM) |
FWG Zepp |
Franz Daub (RM) |
CDU |
Michael Ullenbruch (RM) |
CDU |
Erich Schlich (RM) |
CDU |
Clara Jünemann (RM) |
CDU |
Evelyn Wiesner (RM) |
SPD |
Carsten Daub (RM) |
SPD |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
- Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre
Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen
der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von
Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als
Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des
Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit
mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das
Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen
Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische
Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von
Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.
- Bei der Bildung von Ausschüssen räumt
der Gesetzgeber dem Gemeinderat einen weiteren Ermessensspielraum
hinsichtlich der Aufgaben, Arten, Stärke und Zusammensetzung der
Ausschüsse ein. Einzelheiten sind vor der Wahl durch den Rat festzulegen.
Auf die Regelungen in der Hauptsatzung wird verwiesen.
- Bei der Besetzung der Ausschüsse ist
darauf zu achten, dass die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den
politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat auch in den Ausschüssen
repräsentiert sind.
- Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder
mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet
werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen
vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).
Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des
Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des
Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der
Ausschussmitglieder.
Bei sog. gemischten Ausschüssen muss
gewährleistet sein, dass ein Ratsmitglied nur von einem Ratsmitglied und ein
sonstiger wählbarer Bürger nur von einem solchen vertreten werden kann.
Ratsmitglieder können in einen sog. gemischten Ausschuss nur in dieser
Eigenschaft gewählt werden, nicht jedoch als sonstige wählbare Bürgerinnen und
Bürger.
- Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung
und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann
offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden
Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1
GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.
- Die Verwaltung empfiehlt die Bildung von
gemeinsamen Wahlvorschlägen und eine Wahl durch offene Abstimmung.