Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat Bell beschließt,

a) die Anzahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf 6 festzulegen,

b) in den Haupt- und Finanzausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

Haupt- und Finanzausschuss – 6er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Manfred Schäfer (NR)

FWG Zepp

Klaus Morsch (NR)

FWG Zepp

Volker Bohlen (NR)

FWG Zepp

Udo Ziesemer (NR)

FWG Zepp

Dirk Zavelberg (RM)

FWG Zepp

Bernd Heuft (RM)

FWG Zepp

Erich Schlich (RM)

CDU

Michael Ullenbruch (RM)

CDU

Christian Endres (NR)

CDU

Bernhard Wölwer (NR)

CDU

Carsten Daub (RM)

SPD

Evelyn Wiesner (RM)

SPD

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Der Gemeinderat Bell beschließt:

a) die Anzahl der Mitglieder des Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschusses auf 6 festzulegen,

b)           in den Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

Bau- Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss– 6er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Tobias Genn (NR)

FWG Zepp

Stefan Weiler (NR)

FWG Zepp

Michael Rothbrust (RM)

FWG Zepp

Daniel Schreuders (RM)

FWG Zepp

Tim Mintgen (RM)

FWG Zepp

Christa Schäfer (RM)

FWG Zepp

Franz Daub (RM)

CDU

Erich Schlich (RM)

CDU

Stephan Müller (NR)

CDU

Peter Wölwer (NR)

CDU

Marc Daub (NR)

SPD

Stefan Rothbrust (NR)

SPD

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

4. Der Gemeinderat Bell beschließt,

a) die Anzahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf 6 festzulegen,

                b) in den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

Rechnungsprüfungsausschuss – 6 er Ausschuss -

 

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Gerhard Menzel (RM)

FWG Zepp

Karin Raab (RM)

FWG Zepp

Christa Schäfer (RM)

FWG Zepp

Dirk Zavelberg (RM)

FWG Zepp

Bernd Heuft (RM)

FWG Zepp

Daniel Schreuders (RM)

FWG Zepp

Franz Daub (RM)

CDU

Michael Ullenbruch (RM)

CDU

Erich Schlich (RM)

CDU

Clara Jünemann (RM)

CDU

Evelyn Wiesner (RM)

SPD

Carsten Daub (RM)

SPD

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

  1. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.

 

  1. Bei der Bildung von Ausschüssen räumt der Gesetzgeber dem Gemeinderat einen weiteren Ermessensspielraum hinsichtlich der Aufgaben, Arten, Stärke und Zusammensetzung der Ausschüsse ein. Einzelheiten sind vor der Wahl durch den Rat festzulegen. Auf die Regelungen in der Hauptsatzung wird verwiesen.

 

  1. Bei der Besetzung der Ausschüsse ist darauf zu achten, dass die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat auch in den Ausschüssen repräsentiert sind.

 

  1. Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).

 

Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

 

Bei sog. gemischten Ausschüssen muss gewährleistet sein, dass ein Ratsmitglied nur von einem Ratsmitglied und ein sonstiger wählbarer Bürger nur von einem solchen vertreten werden kann. Ratsmitglieder können in einen sog. gemischten Ausschuss nur in dieser Eigenschaft gewählt werden, nicht jedoch als sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger.

 

 

  1. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt die Bildung von gemeinsamen Wahlvorschlägen und eine Wahl durch offene Abstimmung.