Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem
Graben“ gem. 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB hinsichtlich der Verschiebung
der hinteren Baugrenze auf den Grundstücken südlich der Keltenstraße. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Winfried Berresheim, Sven Uelmen und Christof Merkler vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Sachverhalt:
Zur Nachverdichtung und besseren baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke
südlich der Keltenstraße wird die hintere Baugrenze um 5 m verschoben, so dass
das Baufenster der Grundstücke entsprechend erweitert wird. Es handelt sich um
tiefe Grundstücke, deren Baufenster derzeit eher gering bemessen ist. Da die
Bereiche vom Straßenraum aus nicht einsehbar sind, stehen gestalterische
Gesichtspunkte der Änderung nicht entgegen. Nachbarrechtliche Belange werden
hierdurch ebenso nicht berührt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planurkunde.
Die übrigen Festsetzungen können unverändert beibehalten bleiben.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des § 13 a BauGB liegen vor.
Die Bebauungsplanänderung kann unter Inanspruchnahme des § 13 a BauGB
durchgeführt werden.