Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Beigeordnete Frank Post hat mit Schreiben vom 29.08.2019 sein Mandat als Ratsmitglied des Stadtrats Mendig niedergelegt. Der/ie Nachfolger/in wird in der Sitzung vereidigt.

 

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.

 

Der Stadtbürgermeister verpflichtet die folgenden Ratsmitglieder:

 

- Jutta Neideck

 

- Uwe Ammel

 

- Helmut Selig