Sachverhalt:
Der Beigeordnete Frank Post hat mit Schreiben vom 29.08.2019 sein Mandat
als Ratsmitglied des Stadtrats Mendig niedergelegt. Der/ie Nachfolger/in wird
in der Sitzung vereidigt.
Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die
wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung
namens der Stadt Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2
zu § 30 GemO).
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze
berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Stadt Mendig.
Der Stadtbürgermeister verpflichtet die folgenden Ratsmitglieder:
- Jutta Neideck
- Uwe Ammel
- Helmut Selig