Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt,

 

1. gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. In den Umlegungsausschuss folgende Mitglieder und Vertreter zu wählen:

 

Mitglieder:                                                                       Vertreter:

 

Vorsitzendes Mitglied                                 stellvertretendes Vorsitzenden Mitglied

Herrn Dr. Dierk Deußen,                                             Herrn Thomas Fischer

Vermessungsdirektor                                                  Obervermessungsrat

Abteilungsleiter Bodenmanagement                    Fachgruppenleiter Wertermittlung Fachgruppenleiter Bodenordnung                 Vorsitzender des Gutachterausschusses

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-           Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-

Hunsrück                                                                           Hunsrück

Am Wasserturm 5 a                                                      Am Wasserturm 5 a

56727 Mayen                                                                   56727 Mayen

 

 

 

In der Bewertung von Grundstücken erfahrene Personen

 

Friedel Arndt                                                                   Elena Rummel                                              

(Notarfachreferent, Notariat Pitz, Mayen

Fachwirt in Grundstücks- und Wohnwirtschaft,             Immobilienmarklerin

IHG-Abschluss)

privat 56743 Thür, Gartenstraße 4                                   privat: 56745 Weibern, Am Sonnenhang 14

 

 

 

Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst

 

Esther Rausch                                                       Friedrich Hermes

(Juristin)                                                                                            (Regierungsschuldirektor a.D.)

(privat: 56745 Rieden, Brunnenstr. 23                   privat: 56743 Thür, Rampenstr. 2

 

 

 

 

Jürgen Andres                                                                                Sabine Reuter

Ratsmitglied                                                                stell. Ratsmitglied

 

 

 

Lothar Hackenbruch                                                                     Bernd Dobrzynski

Ratsmitglied                                                                                     stellv. Ratsmitglied

 

 

 

Alexander Reuter                                                                          Nicolas Engel
Ratsmitglied                                                                                     stellv. Ratsmitglied

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 46 (2) Baugesetzbuch (BAUGB) in Verbindung mit § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 hat die Gemeinde einen Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung für die Dauer seiner Wahlzeit zu bilden.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden Mitglied und vier weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied mit den gleichen Vorgaben wie für das ordentliche Mitglied zu bestimmen.

 

Das vorsitzende Mitglied muss zum höheren technischen Verwaltungsdienst – Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen – befähigt sein oder mit entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes wahrnehmen. Er muss, sofern eine örtlich zuständige kommunalbehördliche Vermessungsstelle nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) besteht, Bediensteter dieser, im Übrigen des örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramtes sein.

 

Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarkts besitzen.

 

Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

 

Mindestens zwei ehrenamtliche Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein; sie sollen dem Gemeinderat angehören.

 

Gemäß § 3 (4) UAVO dürfen Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde nicht Mitglied im Umlegungsausschuss werden.

 

Das Vermessungs- und Katasteramt Mayen schlägt vor,

 

Herrn Dr. Dierk Deußer, Vermessungsdirektor als vorsitzendes Mitglied

Abteilungsleiter Bodenmanagement, Fachgruppenleiter Bodenordnung

 

und als dessen Vertreter,

 

Herrn Thomas Fischer, Obervermessungsrat

Fachgruppenleiter Wertermittlung, Vorsitzender des Gutachterausschusses

 

in den Umlegungsausschuss zu wählen.

 

Als „Mitglieder in der Bewertung von Grundstücken erfahrene Personen“ steht Herr Friedel Arndt, wohnhaft in 56743 Thür, Gartenstraße 4 als Mitglied und Frau Elena Rummel, Am Sonnenhang 14, 56745 Weibern als stellv. Mitglied zur Verfügung. Beide Mitglieder haben ihre Bereitschaft zur Übernahme der Mitgliedschaft erklärt.

 

Für die Mitgliedschaft mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wird Frau Esther Rausch, wohnhaft in 56745 Rieden, Brunnenstr 23 und als stellv. Mitglied Herr Friedrich Hermes, wohnhaft in 56743 Thür, Rampenstr. 2 vorgeschlagen. Beide Personen erfüllen die nach der Umlegungsausschussverordnung vom 27.06.2007 geforderte Befähigung und haben ihre Bereitschaft zur erneuten Übernahme der Mitgliedschaft erklärt.

 

Die weiteren Mitglieder und Vertreter sollen von den Fraktionen des Gemeinderats vorgeschlagen werden.

 

§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in den Ausschüssen.

 

Die Wahl des Mitglieds erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.