Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

 

a) die Anzahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf 6 festzulegen,

b) in den Haupt- und Finanzausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

Haupt- und Finanzausschuss 6er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Sabine Reuter (RM)

CDU

Stefan Müller (RM)

CDU

Jürgen Andres (RM)

CDU

Maria-Therese Weiler (RM)

CDU

Thomas Schüller (RM)

CDU

Tobias Hackenbruch (RM)

CDU

Esther Rausch (RM)

SPD

Lothar Hackenbruch (RM)

SPD

Theo Rausch (RM)

SPD

Bernd Dobrzynski (RM)

SPD

Nicolas Engel (RM)

FDP

Alfred Nett (RM)

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

 

    a) die Anzahl der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss auf 4 festzulegen,

b) in den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss – 4er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Tobias Hackenbruch (RM)

CDU

Thomas Schüller (RM)

CDU

Maria-Therese Weiler (RM)

CDU

Martin Schmidt (RM)

CDU

Theo Rausch (RM)

SPD

Lothar Hackenbruch (RM)

SPD

Nicolas Engel (RM)

FDP

Alexander Reuter (RM)

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

 

a) die Anzahl der Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses auf 8 festzulegen,

b) in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss – 8er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Stefan Müller (RM)

CDU

Sabine Reuter (RM)

CDU

Martin Schmidt (RM)

CDU

Thomas Schüller (RM)

CDU

Tobias Hackenbruch (RM)

CDU

Jürgen Andres (RM)

CDU

Thomas Fischer (NR)

CDU

Yves Unnützer (NR)

CDU

Rolf Doll (NR)

SPD

Ansgar Lanz (NR)

SPD

Bernd Dobrzynski (RM)

SPD

Theo Rausch (RM)

SPD

Bertram Portz (NR)

FDP

Hermann-Josef Hilger (NR)

FDP

Helmut Engel (NR)

FDP

Benjamin Brüser (NR)

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

 

a) die Anzahl der Mitglieder des Jugendausschusses auf 6 festzulegen,

b) in den Jugendausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

Jugendausschuss – 6er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Martin Schmidt (RM)

CDU

Sabine Reuter (RM)

CDU

Thomas Schüller (RM)

CDU

Tobias Hackenbruch (RM)

CDU

Denny Heil (NR)

CDU

Christina Marx (NR)

CDU

Guido Krämer (NR)

SPD

Louis Lischwe (NR)

SPD

Benjamin Brüser (NR)

FDP

Stefan Breil (NR)

FDP

Alexander Reuter (RM)

FDP

Michael Pitack (RM)

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

 

a) die Anzahl der Mitglieder des Tourismusausschusses auf 8 festzulegen,

b) in den Tourismusausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

 

Tourismusausschuss – 8er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Sabine Reuter (RM)

CDU

Martin Schmidt (RM)

CDU

Maria-Therese Weiler (RM)

CDU

Stefan Müller (RM)

CDU

Thomas Schüller (RM)

CDU

Tobias Hackenbruch (RM)

CDU

Christina Marx (NR)

CDU

Thomas Fischer (NR)

CDU

Cornelia Höpner (NR)

SPD

 

Jutta Klapperich (NR)

SPD

Lothar Hackenbruch (RM)

SPD

 

Bernd Dobrzynski (RM)

SPD

Benjamin Brüser (NR)

FDP

 

Stefan Breil (NR)

FDP

Alexander Reuter (RM)

FDP

 

Alfred Nett (RM)

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

  1. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.

 

  1. Bei der Bildung von Ausschüssen räumt der Gesetzgeber dem Gemeinderat einen weiteren Ermessensspielraum hinsichtlich der Aufgaben, Arten, Stärke und Zusammensetzung der Ausschüsse ein. Einzelheiten sind vor der Wahl durch den Rat festzulegen. Auf die Regelungen in der Hauptsatzung wird verwiesen.

 

  1. Bei der Besetzung der Ausschüsse ist darauf zu achten, dass die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat auch in den Ausschüssen repräsentiert sind.

 

  1. Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter muss die Zuordnung so erfolgen, dass Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden können.

 

  1. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt die Bildung von gemeinsamen Wahlvorschlägen und eine Wahl durch offene Abstimmung.