Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. In den Wahlvorstand werden gewählt:

 

Verena Höfker

 

Oskar Dreiser

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Ergebnis der Wahlen:

 

a)             Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

 

Jürgen Jakob

 

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     15

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            1

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   5

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    14

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

 

Jürgen Jakob                                    9 Ja-Stimmen

 

 

Mithin ist Herr Jürgen Jakob zum Ersten Beigeordneten gewählt.

 

 

b)             Zur Wahl des Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

 

Lukas Ellerich

 

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     15

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            1

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   5

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    14

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

 

Lukas Ellerich                    9 Ja-Stimmen

 

Mithin ist Herr Lukas Ellerich zum Beigeordneten gewählt.

 

 

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachlage:

 

Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Beamten zu ernennen. Sie sind in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

 

Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO).

 

Vorschlag:

 

 

a)      Der Ortsbürgermeister händigt dem neu gewählten Ersten Beigeordneten Jürgen Jakob die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.

b)      Der Ortsbürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Lukas Ellerich die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.

 

 


Sachverhalt:

Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung und in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 40 Abs. 2 GemO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Abs. 3 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

Bei durchzuführenden Wahlen ist aus der Mitte des Gemeinderates ein Wahlvorstand zu bilden, dem neben dem Vorsitzenden mindestens zwei Ratsmitglieder angehören sollten. Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann auch durch Handzeichen erfolgen, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (§40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).