Beschluss:
1.
Der
Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener
Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“ sind
folgende weitere Vertreter zu bestellen:
Vertreter |
Partei |
Achim Grün |
CDU |
Stefan Schneider |
CDU |
Uwe Ammel |
SPD |
Helmut Selig |
SPD |
Daniel Schmitt |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Der Stadtrat beschließt die o.g. Personen als Vertreter der Stadt Mendig
für den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 6 der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig“
wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern/Landrat und weiteren Vertretern
der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz
1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die
Stadt Mendig fünf weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl
findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Nach
den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine
verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Stadtrat darstellen.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion zwei und der SPD-Fraktion
zwei und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel.
Nach
§ 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden,
wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.