Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“ sind folgende weitere Vertreter zu bestellen:

 

Vertreter

Partei

Achim Grün

CDU

Stefan Schneider

CDU

Uwe Ammel

SPD

Helmut Selig

SPD

Daniel Schmitt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Der Stadtrat beschließt die o.g. Personen als Vertreter der Stadt Mendig für den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zu bestellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach § 6 der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig“ wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern/Landrat und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die Stadt Mendig fünf weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl findet  § 45 GemO sinngemäß Anwendung.

 

Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Stadtrat darstellen.

 

Hiernach sind von der CDU-Fraktion zwei und der SPD-Fraktion zwei und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Vertreter vorzuschlagen.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel.

 

Nach § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.