Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Gem. § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeine Volkesfeld werden folgende Ausschussmitglieder und deren Vertreter gewählt:

 

2.1   Bau-–  und Friedhofsausschuss 5er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Vertreter

Ralf Adams (RM)

 

Stefan Schäfer (RM)

Fabian Mahlberg (RM)

 

Markus Theisen (RM)

Sebastian Jung (RM)

 

Steffen Welsch (RM)

Markus Rech (NR)

 

Ewald Maxein (NR)

Wolfgang Winden (NR)

 

Markus Wilbert (NR)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 

2.2   Jugend-, Senioren- und Kulturausschuss– 7er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Vertreter

Silke Schlich (RM)

 

Sebastian Jung (RM)

Gabriele Rech (RM)

 

Stefan Schäfer (RM)

Heinz Kurek (RM)

 

Fabian Mahlberg (RM)

Markus Theisen (RM)

 

Ralf Adams (RM)

Matthias Wingender (RM)

 

Steffen Welsch (RM)

Tina Alter (NR)

 

Anette Schnur (NR)

Carmen Adams (NR)

 

Martin Schüller (NR)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.3   Rechnungsprüfungsausschuss – 3er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Vertreter

Markus Theisen (RM)

 

Stefan Schäfer (RM)

Gabriele Rech (RM)

 

Ralf Adams (RM)

Steffen Welsch (RM)

 

Silke Schlich (RM)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

  1. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.

 

  1. Bei den anstehenden Wahlen der Ausschussmitglieder auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen Gruppen ist zu beachten:

 

Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt (§ 45 Abs.1 Satz 2 GemO).

 

  1. Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).

 

Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter muss die Zuordnung so erfolgen, dass Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden können.

 

  1. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.