Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40
Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Gem. § 2 der Hauptsatzung der
Ortsgemeine Volkesfeld werden folgende Ausschussmitglieder und deren
Vertreter gewählt:
2.1
Bau-–
und Friedhofsausschuss 5er Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Vertreter |
Ralf Adams (RM) |
Stefan Schäfer
(RM) |
Fabian Mahlberg
(RM) |
Markus Theisen
(RM) |
Sebastian Jung
(RM) |
Steffen Welsch
(RM) |
Markus Rech (NR) |
Ewald Maxein
(NR) |
Wolfgang Winden
(NR) |
Markus Wilbert
(NR) |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.2
Jugend-, Senioren- und Kulturausschuss– 7er
Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Vertreter |
Silke Schlich
(RM) |
Sebastian Jung
(RM) |
Gabriele Rech
(RM) |
Stefan Schäfer
(RM) |
Heinz Kurek (RM) |
Fabian Mahlberg
(RM) |
Markus Theisen
(RM) |
Ralf Adams (RM) |
Matthias
Wingender (RM) |
Steffen Welsch
(RM) |
Tina Alter (NR) |
Anette Schnur
(NR) |
Carmen Adams (NR) |
Martin Schüller
(NR) |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.3
Rechnungsprüfungsausschuss – 3er Ausschuss -
Ausschussmitglieder |
Vertreter |
Markus Theisen (RM) |
Stefan Schäfer (RM) |
Gabriele Rech (RM) |
Ralf Adams (RM) |
Steffen Welsch (RM) |
Silke Schlich (RM) |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
- Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre
Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen
der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von
Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als
Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des
Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit
mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das
Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen
Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische
Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von
Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.
- Bei den anstehenden Wahlen der
Ausschussmitglieder auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat
vertretenen Gruppen ist zu beachten:
Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist
hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die
Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates dem
Wahlvorschlag zustimmt (§ 45 Abs.1 Satz 2 GemO).
- Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder
mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet
werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen
vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).
Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des
Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des
Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der
Ausschussmitglieder.
Bei der Wahl der Stellvertreter muss die
Zuordnung so erfolgen, dass Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige
wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden können.
- Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung
und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann
offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden
Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1
GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.
- Die Verwaltung empfiehlt die Bildung
eines Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.