Beschluss:
Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:
CDU
Joachim Plitzko
Erich Schlich
Ernst Einig
Olaf Waldecker
Rainer Hilger
Jennifer Hamann
Alexander Müller
Bernd Merkler
Anne Kremer
Andreas Doll
Jürgen Reimann
Stefan Schneider
Theo Krayer
Achim Grün
SPD
Hans Peter Ammel
Friedel Arndt
Ralf Kraut
Frank Post
Esther Rausch
Gisela Rösner
Stephan Rothbrust
Bündnis 90 / Die
Grünen
Stephan Retterath
Ivette Mittler
Ralf Montermann
Steffi Pung
Konrad Böhnlein
F.D.P.
Alfred Nett
Alexander Reuter
Sachverhalt:
Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die
wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung
namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der
Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO
(vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze
berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.