Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:

 

CDU

Joachim Plitzko

Erich Schlich

Ernst Einig

Olaf Waldecker

Rainer Hilger

Jennifer Hamann

Alexander Müller

Bernd Merkler

Anne Kremer

Andreas Doll

Jürgen Reimann

Stefan Schneider

Theo Krayer

Achim Grün

 

SPD

Hans Peter Ammel

Friedel Arndt

Ralf Kraut

Frank Post

Esther Rausch

Gisela Rösner

Stephan Rothbrust

 

Bündnis 90 / Die Grünen

Stephan Retterath

Ivette Mittler

Ralf Montermann

Steffi Pung

Konrad Böhnlein

 

F.D.P.

Alfred Nett

Alexander Reuter

 


Sachverhalt:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.