Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben
und stimmt der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde sowie dem Abschluss
einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu.
Gleichzeitig stimmt der Rat der Kostenübernahme für den Gemeindeanteil
zur Erschließung der Gewerbegebiete u. sog. „weißen Flecken“ zu.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit
der Verbandsgemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Landkreis hat ab dem Jahr 2017/2018 federführend für die Kommunen die
Antragstellung auf Verbesserung der DSL-Erschließung bearbeitet. Hierfür wurde ein Antrag auf
Förderung sowohl beim Bund als auch beim Land Rheinland-Pfalz gestellt. Der
Bund hat die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelte
Wirtschaftlichkeitslücke mit 50% gefördert; das Land gewährt auf die
Wirtschaftlichkeitslücke eine Förderung in Höhe von 40%. Der verbleibende
Eigenanteil i.H.v. 10% wird durch die betroffenen Kommunen (Ortsgemeinden,
Städte und verbandsfreie Gemeinden) getragen. Der Landkreis trägt die
administrativen Kosten der Antragstellung und die notwendigen Beratungskosten
des beauftragten Planungsbüros, inkl. der damit verbundenen Rechtsberatung. Der
Kreistag (20.03.2017) und nachfolgend der Kreisausschuss (11.12.2017) haben die
Vergabe der Erschließungsleistungen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur
beschlossen.
Mit
dieser Förderung wird eine Verbesserung der DSL-Anbindung für die
Antragsberechtigten Anschlüsse von 50 Mbit/s erreicht. Grundlage für die
Ausgestaltung des Förderprogramms ist die sog. NGA-Rahmenrichtlinie (NGA=next
generation access), die mit der Europäischen Union abgestimmt ist. In dieser
Rahmenrichtlinie werden die Zuwendungsmöglichkeiten an Provider unter dem
Blickwinkel der beihilferechtlichen Zulässigkeit definiert.
Zentrale
Aufgreifschwelle für die Fördermöglichkeit ist eine festgestellte
Unterversorgung, die nach Definition der Richtlinie bei einer DSL-Anbindung von
< 30 Mbit/s pro Adresse angenommen wird. Diese Aufgreifschwelle ist Basis
der aktuell durchgeführten DSL-Fördermaßnahme.
In
Abstimmung der Förderinstitutionen kommen innerhalb der Rahmenrichtlinie jetzt
drei neue Förderinhalte zum Tragen:
•
FTTB-
Erschließung von Industrie- u. Gewerbegebieten
•
FTTB-Erschließung
von Schulen
•
Erschließung
sog. Weißer Flecken
Im
Rahmen des Arbeitskreises zum Breitbandausbau wurde in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung von Schulen und den weißen
Flecken zwingend zusammenfassend zu beantragen sind. Nach der bisherigen
Definition der Aufgreifschwelle sind eigentlich alle Schulen und auf Basis der
konkreten Erschließungs-situation alle förderfähigen Industrie- u.
Gewerbegebiete im Landkreis schon heute
im Sinne der Richtlinie ausreichend versorgt. Die neue Sichtweise verfolgt
jedoch die Zielrichtung, jetzt pro Nutzeradresse mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung
zu haben: dies bedeutet nicht eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Schule,
sondern eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Klassenzimmer. Auch bei
Gewerbegebieten vertritt man zwischenzeitlich die Sichtweise, dass eine
ausreichende Versorgung von mind. 30 Mbit/s nicht mehr je Adresse sondern je an
das Internet angeschlossenen Arbeitsplatz o. Betriebsmittel/Maschine im
Unternehmen erfordert.
Diese
neue Sichtweise hat eine direkte Glasfaseranbindung (FTTB) zur Folge, da die
hiernach erforderlichen Gesamtbandbreitenerfordernisse über eine
FTTC-Technologie nicht erreicht werden können.
Unter dieser neuen Förderprogrammsituation wurden von der
Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, d.h. den dortigen
Breitbandbeauftragten und zusammen mit dem Ingenieurbüro DataProCon GmbH, eine
erneute Adressbewertung u. -qualifizierung durchgeführt.
Auf
Basis dieser Ergebnisse hat DataProCon eine Berechnung unter Berücksichtigung
der konkreten Infrastruktur- u. Erschließungssituation mit dem Ziel durchgeführt,
einzelne Lose für die Ausschreibung zu bilden. Dieses Vorgehen ist schon bei
dem aktuellen Förderantrag praktiziert worden u. hat im Ergebnis dazu geführt,
dass die Ausschreibungsergebnisse z.T. weit unterhalb der kalkulierten
Wirtschaftlichkeitslücke lagen.
Mittlerweile
liegen die vorläufigen Ergebnisse der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke
vor. Die Ergebnisse sind in einer Besprechung im Kreishaus mit dem Planungsbüro
und den Breitbandbeauftragten der Kommunen besprochen worden. Dort wurde dann
auch in einzelnen Fällen Änderungs- u. Überarbeitungsbedarf festgestellt, der
zwischenzeitlich abgearbeitet wurde.
Überschlägig
ist ein vorläufiges Projektvolumen von ca. 6 Mio. EUR für die Erschließung der
Gewerbegebiete festzustellen u. ein Volumen i.H.v. ca. 24 Mio. EUR für die
Erschließung der Schulen und „weißen Flecken“. Eine Bewertung der
Antragstellung durch die Orts-, Verbandsgemeinden u. Städte ist noch im
Einzelfall durchzuführen mit der Erklärung, ob eine Antragstellung bezogen auf
die beiden Förderanträge erfolgen soll. Letzten Endes- so ist die Praxis bei
dem ersten Förderantrag gewesen - sind von den Kommunen die 10% Eigenanteil zu
tragen; d.h. die Verbandsgemeinde für die Grundschulen, die Stadt u.
Ortsgemeinden den jeweiligen Eigenanteil der Kosten für die Erschließung der
Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.
Wie schon bei der letzten Ausschreibung kann das Ausschreibungsergebnis
natürlich von der Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke abweichen.
Auf
kommunaler Ebene sind die Kalkulationsergebnisse für die
Wirtschaftlichkeitslücke zu bewerten.
Die
Kalkulation bzw. Kostenschätzung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Bereich
der VG Mendig hat vorläufig folgendes ergeben:
•
FTTB Industrie - und Gewerbegebiete:
ca. 904.665 EUR
•
FTTB Schulen/Weiße Flecken: ca. 830.090 EUR
Die
Summe der Wirtschaftlichkeitslücke der gesamten Verbandsgemeinde beläuft sich
somit auf rd. 1.735 Mio. EUR. Der Kommunale Eigenanteil wird unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen auf 10 % dieser Kosten und
somit auf rd. 170 TEUR geschätzt. Der jeweilige Eigenanteil der Gemeinde kann
derzeit aufgrund der vorliegenden Gesamtkostenschätzung des Ingenieurbüros noch
nicht genau beziffert werden.
Im
Rahmen der Klausurtagung am 15.03.2019 wurden die Bürgermeister bereits vorab
über die o.g. Thematik umfassend informiert. Für die Ortsgemeinde Bell sollte das Gewerbegebiet
„Rother Berg“ und die Hauptstraße 100 (Fa. Merkt) in den Förderantrag mit
aufgenommen werden.
Im
Falle einer Zustimmung zur Antragstellung hat eine Beschlussfassung zu
erfolgen, die auch durch den Abschluss von Kooperationsverträgen die
Aufgabenübertragung für die DSL-Erschließung in Zusammenhang mit der Förderung
auf die nächst höhere Ebene beinhaltet mit dem Ziel, das letzten Endes durch
Kooperationsverträge eine Aufgabenübertragung von allen beteiligten
Verbandsgemeinden auf den Landkreis erfolgt.
Der
Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 bereits seine
Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem
Landkreis erteilt und gleichfalls den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Mendig sowie den Ortsgemeinden.
Ergänzend wurde beschlossen auch die in Trägerschaft des Landkreises stehende
Realschule plus Mendig in den Förderantrag mit aufzunehmen.
Die
Ortsgemeinden müssen nunmehr Ihrerseits der Aufgabenübertragung auf die
Verbandsgemeinde zustimmen sowie der Kostenträgerschaft für den Eigenanteil zur
Erschließung der jeweiligen Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.
Der
Erschließung der Feuerwehr im Ort wird bereits seitens der VG Mendig beantragt.
Angesichts
der Tatsache, dass eine Vergabe der Förderung nach dem Windhundprinzip erfolgen
soll, strebt der Landkreis an, dass alle Beteiligten noch vor den
Kommunalwahlen die notwendigen Beschlüsse fassen, um nicht erst nach den
konstituierenden Sitzungen mit der Antragstellung fortfahren zu können.