Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die
Aufträge Los 3 „Verputzarbeiten“ und Los 4 „Natursteinarbeiten“ nach erfolgter
Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach den in Kürze fertiggestellten Sicherungsmaßnahmen an der Grenzwand
zu den oben angrenzenden Grundstücken müssen die Folgegewerke vergeben werden.
Die Grenzwand muss verputzt und mit einer Abdeckung gegen eindringende
Feuchtigkeit von oben abgedeckt werden.
Das Planungsbüro Euskirchen erstellt zur Zeit die Ausschreibungen für die
Gewerke „Verputzarbeiten“ und „Natursteinarbeiten“. Im Anschluss werden die
beiden Lose von der Verwaltung ausgeschrieben.
Um die Arbeiten nicht zu verzögern, wäre es wichtig, die Aufträge
schnellstmöglich erteilen zu können. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den
Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Aufträge an den wirtschaftlich
günstigsten Bieter erteilen zu dürfen.