Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2017
Der Stadtrat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2017 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 17.352,45 EUR, der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.391,65 EUR im investiven
Bereich für die Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße sowie für die
Freistellung des Bahngeländes und der Übertragung der Kreditermächtigung
mit 165.357,80 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen
Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister vertreten haben, wird
Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Hans Peter Ammel, Thomas Schneider, Konrad Böhnlein und Jörg Lempertz vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben und im Zuhörerraum Platz nahmen. Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Lothar Tentler.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresüberschuss (Pos. 28) von 533.027,14 EUR ab und endet nach
Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich in Höhe von 793.076,08 EUR sowie Entnahme aus dem Sonderposten
für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 151.183,58 EUR
mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31) von 108.865,36 EUR. In der
Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.198.710,00 EUR (inkl.
Einstellung und Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31)
verbessert sich somit um 1.089.844,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer und aus der Veräußerung von Grundstücken sowie den
Einsparungen bei den Personalaufwendungen der städtischen Beschäftigten und
Unterhaltungsmaßnahmen, der Personalkostenerstattung an die Kindergärten St.
Genovefa und St. Nikolaus zurückzuführen.
Demgegeüber stehen Mehraufwendungen bei der
Gewerbesteuerumlage aufgrund der höheren Erträge sowie bei den
Erschließungsbeiträgen im Neubaugebiet Dammstraße für bereits veräußerte
Baugrundstücke.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt eine Übertragung i. H. v. 17.352,45 EUR ins Haushaltsjahr
2018.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 726.703,94 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 1.222.324,16 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 6.408,29 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
502.934,13 EUR entstand sowie
d)
ein
Überschuss von 905,62 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen
wird.
Durch den Überschuss kann die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde um 726.703,94 EUR reduziert werden.
Insgesamt haben sich die Verbindlichkeiten der Stadt Mendig um
1.244.830,47 EUR verringert.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 mit insgesamt
11.391,65 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Nach der Haushaltssatzung 2017, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 369.660,00 EUR
vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2016 wurde ein Betrag i.H.v. 428.393,50 EUR
übertragen. Im Jahr 2017 wurde kein Investitionskredits aufgenommen. Es wurde
eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2018 i.H.v. 165.357,80 EUR
vorgenommen.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr 4.878.737,48 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 in seiner Sitzung am
18.04.2019 geprüft und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie
formuliert zuzustimmen.
Herr Selig berichtet über die stattgefundene Prüfung der Jahresabschlüsse.