Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thür nimmt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes an und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren und
die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durch zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jürgen Jakob
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den
Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst.
Nun wurden die Entwurfsunterlagen zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom
Planungsbüro gefertigt und liegen dieser Vorlage bei.
Ein Ansprechpartner des Planungsbüros wird in der Sitzung anwesend sein.
Ziel ist (nach Abriss der Gaststätte) der Bau eines
Mehrfamilienwohnhauses (3 Vollgeschosse) mit 7 Wohneinheiten und Praxisräumen
(Physio). Ansichten sind in der beigefügten Begründung Seite 8 und 9 enthalten.
In den textlichen Festsetzungen wird noch die „abweichende Bauweise“
angepasst.