Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thür nimmt den vorgestellten Planentwurf an und beauftragt die Verwaltung, eine Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 b und § 13 a BauGB einzuleiten.

 

(Zu den Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Dachneigung soll der Planer zur nächsten Beratung verschiedene Beispiele visuell darstellen.)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zum Bebauungsplan „Zum Wingert II“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2018 gefasst. Ebenso wurde der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann und Partner erteilt.

 

Nun sind die Abstimmungen und Untersuchungen bezüglich des Artenschutzes und des Schallschutzes soweit abgeschlossen, dass der nächste Planungsschritt erfolgen kann.

 

Der Bebauungsplanentwurf (mit weiteren Bestandteilen und Anhängen wie bspw. Auszug/Ergebnis Artenschutzgutachten und Auszug/Ergebnis Schallgutachten) liegt dieser Vorlage bei.

 

Ein Ansprechpartner des beauftragten Planungsbüros wird in der Sitzung anwesend sein um die Planung vorzustellen und etwaige Fragen zu beantworten.