Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thür hebt die Aufstellungsbeschlüsse vom
12.11.2012 und 06.07.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes auf.
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1.Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ und nimmt die beigefügte Planung
als Entwurf an. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten
Planentwurf.
Weiterhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt eine Beteiligung
bzw. Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Thür hatte im Jahr 2016 einen Beschluss zur Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ gefasst. Aus verschiedenen Gründen
wurde die Planung seitdem nicht weiter entwickelt. Da nunmehr Klarheit über die
künftige Nutzung und Zuschnitt der Grundstücke besteht, soll die Planung wieder
aufgegriffen werden. Hierzu ist erforderlich den Beschluss vom 06.07.2016
aufzuheben und das Verfahren neu einzuleiten.
Gleichzeitig soll eine Berichtigung der vorherigen Planung aus dem Jahr
2012 erfolgen. Da die tatsächliche Entwicklung des Gebietes in gewissen Punkten
von der damaligen Planung abweicht, ist auch hier der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss
aufzuheben.
Ein aktueller Entwurf wurde zwischenzeitlich erarbeitet und ist als
Anlage beigefügt. Dieser berücksichtigt die damaligen Bestrebungen der
Ortsgemeinde sowie vorhandenen Zuschnitte/Nutzungen.
Die Textfestsetzungen entsprechen im Wesentlichen der ursprünglichen
Planung und sind als Anlage ebenfalls beigefügt.
Ein Sachbearbeiter des beauftragten Planungsbüros wird in der Sitzung
anwesend sein.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Beschlüsse aus 2012 und 2016
aufzuheben und ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an
der B256 II“ zu fassen.