Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thür hebt die Aufstellungsbeschlüsse vom 12.11.2012 und 06.07.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes auf.

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ und nimmt die beigefügte Planung als Entwurf an. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Planentwurf.

 

Weiterhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt eine Beteiligung bzw. Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Gemeinderat Thür hatte im Jahr 2016 einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ gefasst. Aus verschiedenen Gründen wurde die Planung seitdem nicht weiter entwickelt. Da nunmehr Klarheit über die künftige Nutzung und Zuschnitt der Grundstücke besteht, soll die Planung wieder aufgegriffen werden. Hierzu ist erforderlich den Beschluss vom 06.07.2016 aufzuheben und das Verfahren neu einzuleiten.

 

Gleichzeitig soll eine Berichtigung der vorherigen Planung aus dem Jahr 2012 erfolgen. Da die tatsächliche Entwicklung des Gebietes in gewissen Punkten von der damaligen Planung abweicht, ist auch hier der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

Ein aktueller Entwurf wurde zwischenzeitlich erarbeitet und ist als Anlage beigefügt. Dieser berücksichtigt die damaligen Bestrebungen der Ortsgemeinde sowie vorhandenen Zuschnitte/Nutzungen.

Die Textfestsetzungen entsprechen im Wesentlichen der ursprünglichen Planung und sind als Anlage ebenfalls beigefügt.

 

Ein Sachbearbeiter des beauftragten Planungsbüros wird in der Sitzung anwesend sein.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Beschlüsse aus 2012 und 2016 aufzuheben und ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ zu fassen.