Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die
Ortsgemeinde Thür in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thür gilt unabhängig von der Wahlzeit
des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden
muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den
kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Gemeinderates
entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich
werden.
Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer
neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Thür erarbeitet. Die Beschlussfassung
über die Neufassung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
des Gemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).