Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener
Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“ folgende
weitere Vertreter zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Jürgen Jakob |
CDU |
Lukas Ellerich |
CDU |
Oskar Dreiser |
SPD |
Der Gemeinderat beschließt die o.g. Personen als Vertreter der Gemeinde
Thür für den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 6 der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig“ wird
die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern/Landrat und weiteren Vertretern
der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz
1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die
Ortsgemeinde Thür drei weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl findet § 45
GemO sinngemäß Anwendung.
Nach
den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine
verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Gemeinderat
darstellen.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion 2 und der SPD-Fraktion 1
Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel.
Nach
§ 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden,
wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.