Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der 1. Beigeordnete händigt dem wiedergewählten Ortsbürgermeister Rainer Hilger die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.

 


Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Jürgen Jakob.

 

 

Sachverhalt:

Der am 26.05.2019 urgewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister Rainer Hilger ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates gemäß § 54 Abs. 1 GemO nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 S. 3 GemO).

 

Die Ernennung des Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen allgemeinen Vertreter des Ortsbürgermeisters (Erster Beigeordneter oder bei dessen Verhinderung dem Beigeordneten).

 

Der Erste Beigeordnete bzw. der Beigeordnete hat die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Ernennungsurkunde auszufertigen und dem neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt führt in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis einer der bisherigen Beigeordneten.