Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig zur Kenntnis, wonach die Verbandsgemeinde der Gemeinde Thür einen Zuschuss in Höhe von 45.000 EUR, als Kostenbeteiligung für die Anlegung des neuen Bolzplatzes, gewährt.

Daneben stimmt der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf einer Nutzungsvereinbarung zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister, diese Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde im Namen der Gemeinde Thür abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Thür hat in 2017/2018 oberhalb der Mehrzweckhalle Thür einen neuen Bolzplatz errichtet. Die Gesamtkosten für diese neue Anlage beliefen sich (einschl. Grunderwerb) auf rund 101.000 EUR. Bei diesem Bolzplatz handelt es sich um keine Sportstätte im Sinne der Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz.

Dieser Bolzplatz soll künftig auch von Grundschülern im Rahmen des Schulsports genutzt werden.

Als Schulträger der Grundschulen Thür, Mendig und Rieden ist die Verbandsgemeinde Mendig bereit, der Ortsgemeinde Thür eine Kostenbeteiligung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 45.000 EUR (= 2.250 EUR pro Nutzungsjahr) zu gewähren. Gleichzeitig soll der Abschluss einer Vereinbarung zwischen VG und Gemeinde Thür erfolgen, in der die Gemeinde der Verbandgemeinde Mendig im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung eine längerfristige Nutzungsgarantie für deren Zwecke (Schulsport u.a.) einräumt.

Der Verbandsgemeinderat Mendig hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 der dargestellten Zuschussgewährung und auch der abzuschließenden Vereinbarung zugestimmt.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf jener Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Thür beigefügt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die Verbandsgemeinde Mendig die Anlage für mindestens 20 Jahre für Zwecke des Schulsports und gelegentliche Veranstaltungen nutzen kann.