Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig zur
Kenntnis, wonach die Verbandsgemeinde der Gemeinde Thür einen Zuschuss in Höhe
von 45.000 EUR, als Kostenbeteiligung für die Anlegung des neuen Bolzplatzes,
gewährt.
Daneben stimmt der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf einer
Nutzungsvereinbarung zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister, diese
Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde im Namen der Gemeinde Thür
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Thür hat in 2017/2018 oberhalb der Mehrzweckhalle Thür
einen neuen Bolzplatz errichtet. Die Gesamtkosten für diese neue Anlage
beliefen sich (einschl. Grunderwerb) auf rund 101.000 EUR. Bei diesem Bolzplatz
handelt es sich um keine Sportstätte im Sinne der Sportförderrichtlinien des
Landes Rheinland-Pfalz.
Dieser Bolzplatz soll künftig auch von Grundschülern im Rahmen des
Schulsports genutzt werden.
Als Schulträger der Grundschulen Thür, Mendig und Rieden ist die
Verbandsgemeinde Mendig bereit, der Ortsgemeinde Thür eine Kostenbeteiligung in
Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 45.000 EUR (= 2.250 EUR pro
Nutzungsjahr) zu gewähren. Gleichzeitig soll der Abschluss einer Vereinbarung
zwischen VG und Gemeinde Thür erfolgen, in der die Gemeinde der Verbandgemeinde
Mendig im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung eine längerfristige
Nutzungsgarantie für deren Zwecke (Schulsport u.a.) einräumt.
Der Verbandsgemeinderat Mendig hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 der
dargestellten Zuschussgewährung und auch der abzuschließenden Vereinbarung
zugestimmt.
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf jener Vereinbarung zwischen der
Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Thür beigefügt. In dieser Vereinbarung
wird festgelegt, dass die Verbandsgemeinde Mendig die Anlage für mindestens 20
Jahre für Zwecke des Schulsports und gelegentliche Veranstaltungen nutzen kann.