Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat beschließt unter § 2 Abs. 2 Satz 1 die Frist zwischen dem Zugang der Einladung und der Sitzung von 4 Tagen auf 6 Tagen zu erhöhen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

19

Ablehnung

3

Stimmenenthaltungen

1

 

 

2. Der Stadtrat beschließt unter § 21 Abs. 2 Satz 1 die Einwohnerfragestunde von „mindestens einmal jährlich“ auch „mindestens viermal jährlich“ zu erhöhen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

5

Ablehnung

16

Stimmenenthaltungen

2

 

 

3. Der Stadtrat beschließt unter § 21 Abs. 2 Satz 2 die Dauer der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten auf 60 Minuten zu erhöhen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

21

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

1

 

 

4. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte neue Geschäftsordnung mit den v.g. Änderungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Stadtrats beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Stadtrat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine neue Geschäftsordnung zu beschließen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

 

Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 2 Halbsatz 2 GemO). Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung 2014-2019 auch für die Wahlzeit des neu gewählten Stadtrates zu übernehmen.