Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt unter § 2 Abs. 2 Satz 1 die Frist zwischen dem
Zugang der Einladung und der Sitzung von 4 Tagen auf 6 Tagen zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
19 |
Ablehnung |
3 |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2. Der Stadtrat beschließt unter § 21 Abs. 2 Satz 1 die
Einwohnerfragestunde von „mindestens einmal jährlich“ auch „mindestens viermal
jährlich“ zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
5 |
Ablehnung |
16 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
3. Der Stadtrat beschließt unter § 21 Abs. 2 Satz 2 die Dauer der
Einwohnerfragestunde von 30 Minuten auf 60 Minuten zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
21 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
1 |
4. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte neue
Geschäftsordnung mit den v.g. Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf
die Wahlzeit des Stadtrats beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Stadtrat
mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine neue Geschäftsordnung zu beschließen
(vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).
Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die
bisherige Geschäftsordnung weiter (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 2 Halbsatz 2 GemO).
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung 2014-2019 auch
für die Wahlzeit des neu gewählten Stadtrates zu übernehmen.