Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt gemäß dem Antrag von Stephan Retterath die
Hauptsatzung in der Fassung von 2014 unverändert für die Legislaturperiode
2019-2024 zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
5 |
Ablehnung |
18 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Der Stadtrat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die
Stadt Mendig in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
18 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Stadt Mendig gilt unabhängig von der Wahlzeit des
Stadtrates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden muss, sofern
sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den kommunalpolitischen
Vorstellungen und Absichten des neugewählten Stadtrates entgegenstehen bzw.
Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich werden.
Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer
neuen Hauptsatzung für die Stadt Mendig erarbeitet.
Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).