Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat beschließt gemäß dem Antrag von Stephan Retterath die Hauptsatzung in der Fassung von 2014 unverändert für die Legislaturperiode 2019-2024 zu übernehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

5

Ablehnung

18

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Der Stadtrat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Stadt Mendig in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

18

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Stadt Mendig gilt unabhängig von der Wahlzeit des Stadtrates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Stadtrates entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich werden.

 

Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer neuen Hauptsatzung für die Stadt Mendig erarbeitet.

 

Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).