Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2. In den Wahlvorstand werden gewählt:

 

Joachim Plitzko                                Ralf Kraut

 

Konrad Böhnlein                            

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Der Stadtrat beschließt, die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 4 GemO wie folgt festzusetzen:

 

-  der/die unter Punkt a) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als erste/r weitere/r Vertreter/in,

 

-  der/die unter Punkt b) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als zweite/r weitere/r Vertreter/in und

 

-  der/die unter Punkt c) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als dritte/r weitere/r Vertreter/in.

 

Die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 1 GemO bezüglich der Vertretung des Bürgermeisters durch den Ersten Beigeordneten bleibt unberührt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Ergebnis der Wahlen:

 

a)             Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

 

Achim Grün

 

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     22

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            ./.

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   ./.

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    22

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

 

Achim Grün                       21           Ja - Stimmen

 

Mithin ist Herr Achim Grün zum Ersten Beigeordneten gewählt.

 

 

b)             Zur Wahl des Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

 

Frank Post

Leo Heinen

 

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     22

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            ./.

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   ./.

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    22

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

 

Frank Post                          16           Stimmen

Leo Heinen                        6             Stimmen

 

Mithin ist Herr Frank Post zum Beigeordneten gewählt.

 

 

 

c)              Zur Wahl des Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

 

Leo Heinen

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     22

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            ./.

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   2

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    20

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

 

Leo Heinen                        15           Ja - Stimmen

 

Mithin ist Herr Leo Heinen zum Beigeordneten gewählt.

 

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachlage:

 

Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Beamten zu ernennen. Sie sind in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

 

Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO).

 

Beschluss:

 

a)      Der Stadtbürgermeister händigt dem neu gewählten Ersten Beigeordneten Achim Grün die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.

 

b)      Der Stadtbürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Frank Post die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.

 

c)       Der Stadtbürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Leo Heinen die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.

 


Sachverhalt:

Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung und in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Stadtrat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 40 Abs. 2 GemO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Abs. 3 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Nach der derzeit geltenden Hauptsatzung (§ 5) hat die Stadt Mendig bis zu 3 Beigeordnete

 

Bei durchzuführenden Wahlen ist aus der Mitte des Stadtrates ein Wahlvorstand zu bilden, dem neben dem Vorsitzenden mindestens zwei Ratsmitglieder angehören sollten. Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann auch durch Handzeichen erfolgen, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (§40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).