Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der 1. Beigeordnete händigt dem wiedergewählten Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.

 


Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Thomas Schneider.

 

 

Sachverhalt:

Der am 16.06.2019 durch Stichwahl gewählte ehrenamtliche Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates gemäß § 54 Abs. 1 GemO nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 S. 3 GemO).

 

Die Ernennung des Stadtbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen allgemeinen Vertreter des Stadtbürgermeisters (Erster Beigeordneter oder bei dessen Verhinderung der Beigeordneten).

 

Der Erste Beigeordnete bzw. die Beigeordnete hat die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Ernennungsurkunde auszufertigen und den neugewählten ehrenamtlichen Stadtbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt führt in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis einer der bisherigen Beigeordneten.

 

Aufgrund der Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO).