Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:

 

SPD

Ralf Kraut

Frank Post

Thomas Schneider

Frank Furch

Natalia Reimer-Gutsch

Daniel Vordemvenne

 

CDU

Joachim Plitzko

Olaf Waldecker

Ernst Einig

Achim Grün

Nico Junglas

Jennifer Hamann

Florin Stoll

Stefan Schneider

Alexander Müller

Judith Lempertz

Timo Schubach

 

                Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Stephan Retterath

Leo Heinen

Daniel Schmitt

Birgitt Duscha

Konrad Böhnlein

 


Sachverhalt:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.

 

Die Vornahme der Verpflichtung obliegt dem „geschäftsführenden“ Stadtbürgermeister. Ist er verhindert, so obliegt die Verpflichtung dem „geschäftsführenden“ Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis.