Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben und stimmt der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde sowie dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu. Gleichzeitig stimmt der Rat der Kostenübernahme für den Gemeindeanteil zur Erschließung der Gewerbegebiete und „weißen Flecken“ zu.

 

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

X

Ablehnung

2

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Landkreis hat ab dem Jahr 2017/2018 federführend für die Kommunen die Antragstellung auf Verbesserung der DSL-Erschließung  bearbeitet. Hierfür wurde ein Antrag auf Förderung sowohl beim Bund als auch beim Land Rheinland-Pfalz gestellt. Der Bund hat die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke mit 50% gefördert; das Land gewährt auf die Wirtschaftlichkeitslücke eine Förderung in Höhe von 40%. Der verbleibende Eigenanteil i.H.v. 10% wird durch die betroffenen Kommunen (Ortsgemeinden, Städte und verbandsfreie Gemeinden) getragen. Der Landkreis trägt die administrativen Kosten der Antragstellung und die notwendigen Beratungskosten des beauftragten Planungsbüros, inkl. der damit verbundenen Rechtsberatung. Der Kreistag (20.03.2017) und nachfolgend der Kreisausschuss (11.12.2017) haben die Vergabe der Erschließungsleistungen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur beschlossen.

Mit dieser Förderung wird eine Verbesserung der DSL-Anbindung für die Antragsberechtigten Anschlüsse von 50 Mbit/s erreicht. Grundlage für die Ausgestaltung des Förderprogramms ist die sog. NGA-Rahmenrichtlinie (NGA=next generation access), die mit der Europäischen Union abgestimmt ist. In dieser Rahmenrichtlinie werden die Zuwendungsmöglichkeiten an Provider unter dem Blickwinkel der beihilferechtlichen Zulässigkeit definiert.

 

Zentrale Aufgreifschwelle für die Fördermöglichkeit ist eine festgestellte Unterversorgung, die nach Definition der Richtlinie bei einer DSL-Anbindung von < 30 Mbit/s pro Adresse angenommen wird. Diese Aufgreifschwelle ist Basis der aktuell durchgeführten DSL-Fördermaßnahme.

 

In Abstimmung der Förderinstitutionen kommen innerhalb der Rahmenrichtlinie jetzt drei neue Förderinhalte zum Tragen:

 

    FTTB- Erschließung von Industrie- u. Gewerbegebieten

    FTTB-Erschließung von Schulen

    Erschließung sog. Weißer Flecken

 

Im Rahmen des Arbeitskreises zum Breitbandausbau wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung von Schulen und den weißen Flecken zwingend zusammenfassend zu beantragen sind. Nach der bisherigen Definition der Aufgreifschwelle sind eigentlich alle Schulen und auf Basis der konkreten Erschließungs-situation alle förderfähigen Industrie- u. Gewerbegebiete  im Landkreis schon heute im Sinne der Richtlinie ausreichend versorgt. Die neue Sichtweise verfolgt jedoch die Zielrichtung, jetzt pro Nutzeradresse mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung zu haben: dies bedeutet nicht eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Schule, sondern eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Klassenzimmer. Auch bei Gewerbegebieten vertritt man zwischenzeitlich die Sichtweise, dass eine ausreichende Versorgung von mind. 30 Mbit/s nicht mehr je Adresse sondern je an das Internet angeschlossenen Arbeitsplatz o. Betriebsmittel/Maschine im Unternehmen erfordert.

Diese neue Sichtweise hat eine direkte Glasfaseranbindung (FTTB) zur Folge, da die hiernach erforderlichen Gesamtbandbreitenerfordernisse über eine FTTC-Technologie nicht erreicht werden können.

 

Unter dieser neuen Förderprogrammsituation wurden von der Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, d.h. den dortigen Breitbandbeauftragten und zusammen mit dem Ingenieurbüro DataProCon GmbH, eine erneute Adressbewertung u. -qualifizierung durchgeführt.

Auf Basis dieser Ergebnisse hat DataProCon eine Berechnung unter Berücksichtigung der konkreten Infrastruktur- u. Erschließungssituation mit dem Ziel durchgeführt, einzelne Lose für die Ausschreibung zu bilden. Dieses Vorgehen ist schon bei dem aktuellen Förderantrag praktiziert worden u. hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Ausschreibungsergebnisse z.T. weit unterhalb der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke lagen.

 

Mittlerweile liegen die vorläufigen Ergebnisse der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke vor. Die Ergebnisse sind in einer Besprechung im Kreishaus mit dem Planungsbüro und den Breitbandbeauftragten der Kommunen besprochen worden. Dort wurde dann auch in einzelnen Fällen Änderungs- u. Überarbeitungsbedarf festgestellt, der momentan abgearbeitet wird.

 

Überschlägig ist ein vorläufiges Projektvolumen von ca. 6 Mio. EUR für die Erschließung der Gewerbegebiete festzustellen u. ein Volumen i.H.v. ca. 24 Mio. EUR für die Erschließung der Schulen und „weißen Flecken“. Eine Bewertung der Antragstellung durch die Orts-, Verbandsgemeinden u. Städte ist noch im Einzelfall durchzuführen mit der Erklärung, ob eine Antragstellung bezogen auf die beiden Förderanträge erfolgen soll. Letzten Endes- so ist die Praxis bei dem ersten Förderantrag gewesen - sind von den Kommunen die 10% Eigenanteil zu tragen; d.h. die Verbandsgemeinde für die Grundschulen, die Stadt u. Ortsgemeinden den jeweiligen Eigenanteil der Kosten für die Erschließung der Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.

 

Nur bei der FTTB-Erschließung der kreiseigenen Schulen wäre der Landkreis in der Zahlungsverpflichtung. Die Markterkundung hat ergeben, dass von den 20 Schulen in Trägerschaft des Landkreises 10 Schulen eigenwirtschaftlich erschlossen werden. Für die verbleibenden Schulen wird eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 550 TEUR kalkuliert. Nach Förderung durch Bund und Land verbleibt damit noch ein vom Kreis zu tragender Eigenanteil i.H.v. 55 TEUR, der frühestens im HH-Jahr 2020 zur Auszahlung kommen würde.  Die kreiseigenen Schulen sollen von den Standortkommunen gemeldet werden. Entsprechend der Beschlusslage des Kreistages vom 18.03.2019 erstattet der Landkreis den Kommunen die Kosten für den zur Erschließung der kreiseigenen Schulen zu tragenden Eigenanteils der Wirtschaftlichkeitslücke. Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig betrifft dies nur die Realschule plus in Mendig.

 

Wie schon bei der letzten Ausschreibung kann das Ausschreibungsergebnis natürlich von der Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke abweichen.

Die Grundschulen Rieden und Thür sind bislang noch nicht gemeldet worden, da nach der bisherigen Sichtweise eine Versorgung in ausreichender Form (mind. 30 MBit/s je Schule) von den Versorgern bestätigt wurde. Angesichts der neuen Betrachtungsweise könnten die beiden Einrichtungen noch mit aufgenommen werden, was jedoch auf die Kosten auswirken würde.

 

Auf kommunaler Ebene sind die Kalkulationsergebnisse für die Wirtschaftlichkeitslücke zu bewerten.

Die Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke für den Bereich der VG Mendig hat vorläufig folgendes ergeben:

                FTTB Industrie - und Gewerbegebiete: ca. 904.665 EUR

                                  

                FTTB Schulen/Weiße Flecken: ca. 830.090 EUR

 

Die Summe der Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich somit auf rd. 1.735 Mio. EUR. Der Kommunale Eigenanteil wird unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen auf 10 % dieser Kosten und somit  auf rd. 170 TEUR geschätzt.

 

Im Rahmen der Klausurtagung am 15.03.2019 wurden die Bürgermeister bereits vorab über die o.g. Thematik umfassend informiert. Es wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Grundschule Rieden und das Gewerbegebiet in Rieden nach zu melden. Für die Ortsgemeinde Thür muss keine Nachmeldung erfolgen, da über die geplante Verlegung von Glasfaser in der Neustraße, die in diesem Jahr eingeplant wurde, eine Anbindung der Grundschule außerhalb des o.g. Projektes erfolgen kann. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erschließung der Grundschule Mendig bereits in diesem Jahr, außerhalb des hier genannten Förderprogramms.

 

Im Falle einer Zustimmung zur Antragstellung hat eine Beschlussfassung zu erfolgen, die auch durch den Abschluss von Kooperationsverträgen die Aufgabenübertragung für die DSL-Erschließung in Zusammenhang mit der Förderung auf die nächst höhere Ebene beinhaltet mit dem Ziel, das letzten Endes durch Kooperationsverträge eine Aufgabenübertragung von allen beteiligten Verbandsgemeinden auf den Landkreis erfolgt.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 bereits seine Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis erteilt und gleichfalls den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Mendig sowie den Ortsgemeinden. Ergänzend wurde beschlossen auch die in Trägerschaft des Landkreises stehende Realschule plus Mendig in den Förderantrag mit aufzunehmen.

 

Die Ortsgemeinden müssen nunmehr Ihrerseits der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde zustimmen sowie der Kostenträgerschaft für den Eigenanteil zur Erschließung der jeweiligen Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.

 

Angesichts der Tatsache, dass eine Vergabe der Förderung nach dem Windhundprinzip erfolgen soll, strebt der Landkreis an, dass alle Beteiligten noch vor den Kommunalwahlen die notwendigen Beschlüsse fassen, um nicht erst nach den konstituierenden Sitzungen mit der Antragstellung fortfahren zu können.