Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben und
stimmt der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde sowie dem Abschluss
einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu. Gleichzeitig stimmt der Rat
der Kostenübernahme für den Gemeindeanteil zur Erschließung der Gewerbegebiete
und „weißen Flecken“ zu.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung
mit der Verbandsgemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Landkreis hat ab dem Jahr 2017/2018 federführend für die Kommunen die
Antragstellung auf Verbesserung der DSL-Erschließung bearbeitet. Hierfür wurde ein Antrag auf
Förderung sowohl beim Bund als auch beim Land Rheinland-Pfalz gestellt. Der
Bund hat die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelte
Wirtschaftlichkeitslücke mit 50% gefördert; das Land gewährt auf die
Wirtschaftlichkeitslücke eine Förderung in Höhe von 40%. Der verbleibende
Eigenanteil i.H.v. 10% wird durch die betroffenen Kommunen (Ortsgemeinden,
Städte und verbandsfreie Gemeinden) getragen. Der Landkreis trägt die
administrativen Kosten der Antragstellung und die notwendigen Beratungskosten
des beauftragten Planungsbüros, inkl. der damit verbundenen Rechtsberatung. Der
Kreistag (20.03.2017) und nachfolgend der Kreisausschuss (11.12.2017) haben die
Vergabe der Erschließungsleistungen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur
beschlossen.
Mit
dieser Förderung wird eine Verbesserung der DSL-Anbindung für die
Antragsberechtigten Anschlüsse von 50 Mbit/s erreicht. Grundlage für die
Ausgestaltung des Förderprogramms ist die sog. NGA-Rahmenrichtlinie (NGA=next
generation access), die mit der Europäischen Union abgestimmt ist. In dieser
Rahmenrichtlinie werden die Zuwendungsmöglichkeiten an Provider unter dem
Blickwinkel der beihilferechtlichen Zulässigkeit definiert.
Zentrale
Aufgreifschwelle für die Fördermöglichkeit ist eine festgestellte
Unterversorgung, die nach Definition der Richtlinie bei einer DSL-Anbindung von
< 30 Mbit/s pro Adresse angenommen wird. Diese Aufgreifschwelle ist Basis
der aktuell durchgeführten DSL-Fördermaßnahme.
In
Abstimmung der Förderinstitutionen kommen innerhalb der Rahmenrichtlinie jetzt
drei neue Förderinhalte zum Tragen:
•
FTTB-
Erschließung von Industrie- u. Gewerbegebieten
•
FTTB-Erschließung
von Schulen
•
Erschließung
sog. Weißer Flecken
Im
Rahmen des Arbeitskreises zum Breitbandausbau wurde in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung von Schulen und den weißen
Flecken zwingend zusammenfassend zu beantragen sind. Nach der bisherigen
Definition der Aufgreifschwelle sind eigentlich alle Schulen und auf Basis der
konkreten Erschließungs-situation alle förderfähigen Industrie- u.
Gewerbegebiete im Landkreis schon heute
im Sinne der Richtlinie ausreichend versorgt. Die neue Sichtweise verfolgt
jedoch die Zielrichtung, jetzt pro Nutzeradresse mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung
zu haben: dies bedeutet nicht eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Schule,
sondern eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Klassenzimmer. Auch bei
Gewerbegebieten vertritt man zwischenzeitlich die Sichtweise, dass eine
ausreichende Versorgung von mind. 30 Mbit/s nicht mehr je Adresse sondern je an
das Internet angeschlossenen Arbeitsplatz o. Betriebsmittel/Maschine im
Unternehmen erfordert.
Diese
neue Sichtweise hat eine direkte Glasfaseranbindung (FTTB) zur Folge, da die
hiernach erforderlichen Gesamtbandbreitenerfordernisse über eine
FTTC-Technologie nicht erreicht werden können.
Unter dieser neuen Förderprogrammsituation wurden von der
Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, d.h. den dortigen
Breitbandbeauftragten und zusammen mit dem Ingenieurbüro DataProCon GmbH, eine
erneute Adressbewertung u. -qualifizierung durchgeführt.
Auf
Basis dieser Ergebnisse hat DataProCon eine Berechnung unter Berücksichtigung
der konkreten Infrastruktur- u. Erschließungssituation mit dem Ziel durchgeführt,
einzelne Lose für die Ausschreibung zu bilden. Dieses Vorgehen ist schon bei
dem aktuellen Förderantrag praktiziert worden u. hat im Ergebnis dazu geführt,
dass die Ausschreibungsergebnisse z.T. weit unterhalb der kalkulierten
Wirtschaftlichkeitslücke lagen.
Mittlerweile
liegen die vorläufigen Ergebnisse der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke
vor. Die Ergebnisse sind in einer Besprechung im Kreishaus mit dem Planungsbüro
und den Breitbandbeauftragten der Kommunen besprochen worden. Dort wurde dann
auch in einzelnen Fällen Änderungs- u. Überarbeitungsbedarf festgestellt, der
momentan abgearbeitet wird.
Überschlägig
ist ein vorläufiges Projektvolumen von ca. 6 Mio. EUR für die Erschließung der
Gewerbegebiete festzustellen u. ein Volumen i.H.v. ca. 24 Mio. EUR für die
Erschließung der Schulen und „weißen Flecken“. Eine Bewertung der
Antragstellung durch die Orts-, Verbandsgemeinden u. Städte ist noch im
Einzelfall durchzuführen mit der Erklärung, ob eine Antragstellung bezogen auf
die beiden Förderanträge erfolgen soll. Letzten Endes- so ist die Praxis bei
dem ersten Förderantrag gewesen - sind von den Kommunen die 10% Eigenanteil zu
tragen; d.h. die Verbandsgemeinde für die Grundschulen, die Stadt u.
Ortsgemeinden den jeweiligen Eigenanteil der Kosten für die Erschließung der
Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.
Nur
bei der FTTB-Erschließung der kreiseigenen Schulen wäre der Landkreis in der
Zahlungsverpflichtung. Die Markterkundung hat ergeben, dass von den 20 Schulen
in Trägerschaft des Landkreises 10 Schulen eigenwirtschaftlich erschlossen
werden. Für die verbleibenden Schulen wird eine Wirtschaftlichkeitslücke von
ca. 550 TEUR kalkuliert. Nach Förderung durch Bund und Land verbleibt damit
noch ein vom Kreis zu tragender Eigenanteil i.H.v. 55 TEUR, der frühestens im
HH-Jahr 2020 zur Auszahlung kommen würde.
Die kreiseigenen Schulen sollen von den Standortkommunen gemeldet
werden. Entsprechend der Beschlusslage des Kreistages vom 18.03.2019 erstattet
der Landkreis den Kommunen die Kosten für den zur Erschließung der kreiseigenen
Schulen zu tragenden Eigenanteils der Wirtschaftlichkeitslücke. Für das Gebiet
der Verbandsgemeinde Mendig betrifft dies nur die Realschule plus in Mendig.
Wie schon bei der letzten Ausschreibung kann das Ausschreibungsergebnis
natürlich von der Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke abweichen.
Die
Grundschulen Rieden und Thür sind bislang noch nicht gemeldet worden, da nach
der bisherigen Sichtweise eine Versorgung in ausreichender Form (mind. 30
MBit/s je Schule) von den Versorgern bestätigt wurde. Angesichts der neuen
Betrachtungsweise könnten die beiden Einrichtungen noch mit aufgenommen werden,
was jedoch auf die Kosten auswirken würde.
Auf
kommunaler Ebene sind die Kalkulationsergebnisse für die Wirtschaftlichkeitslücke
zu bewerten.
Die
Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke für den Bereich der VG Mendig hat
vorläufig folgendes ergeben:
•
FTTB Industrie - und Gewerbegebiete:
ca. 904.665 EUR
•
FTTB Schulen/Weiße Flecken: ca. 830.090 EUR
Die
Summe der Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich somit auf rd. 1.735 Mio. EUR.
Der Kommunale Eigenanteil wird unter Berücksichtigung der bisherigen
Erfahrungen auf 10 % dieser Kosten und somit
auf rd. 170 TEUR geschätzt.
Im
Rahmen der Klausurtagung am 15.03.2019 wurden die Bürgermeister bereits vorab
über die o.g. Thematik umfassend informiert. Es wurde sich einstimmig dafür
ausgesprochen, die Grundschule Rieden und das Gewerbegebiet in Rieden nach zu
melden. Für die Ortsgemeinde Thür muss keine Nachmeldung erfolgen, da über die
geplante Verlegung von Glasfaser in der Neustraße, die in diesem Jahr
eingeplant wurde, eine Anbindung der Grundschule außerhalb des o.g. Projektes
erfolgen kann. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erschließung der Grundschule
Mendig bereits in diesem Jahr, außerhalb des hier genannten Förderprogramms.
Im
Falle einer Zustimmung zur Antragstellung hat eine Beschlussfassung zu
erfolgen, die auch durch den Abschluss von Kooperationsverträgen die
Aufgabenübertragung für die DSL-Erschließung in Zusammenhang mit der Förderung
auf die nächst höhere Ebene beinhaltet mit dem Ziel, das letzten Endes durch
Kooperationsverträge eine Aufgabenübertragung von allen beteiligten
Verbandsgemeinden auf den Landkreis erfolgt.
Der
Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 bereits seine
Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem
Landkreis erteilt und gleichfalls den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Mendig sowie den Ortsgemeinden.
Ergänzend wurde beschlossen auch die in Trägerschaft des Landkreises stehende
Realschule plus Mendig in den Förderantrag mit aufzunehmen.
Die
Ortsgemeinden müssen nunmehr Ihrerseits der Aufgabenübertragung auf die
Verbandsgemeinde zustimmen sowie der Kostenträgerschaft für den Eigenanteil zur
Erschließung der jeweiligen Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.
Angesichts
der Tatsache, dass eine Vergabe der Förderung nach dem Windhundprinzip erfolgen
soll, strebt der Landkreis an, dass alle Beteiligten noch vor den
Kommunalwahlen die notwendigen Beschlüsse fassen, um nicht erst nach den
konstituierenden Sitzungen mit der Antragstellung fortfahren zu können.