Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener
Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen“ folgende weitere Vertreter zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Sabine Reuter |
CDU |
Michael Pitack |
FDP |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen
(FVZV) wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Mendig und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld
gebildet. Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter,
der Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld
einen weiteren Vertreter. Für
die Ortsgemeinde Rieden sind daher für die Verbandsversammlung zwei Vertreter
zu wählen.
Für
die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und
eine Wahl durch offene Abstimmung.