Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die
Ortsgemeinde Rieden in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rieden gilt unabhängig von der Wahlzeit
des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden
muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den
kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Gemeinderates
entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich
werden.
Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer
neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Rieden erarbeitet.
Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).