Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands in offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. In den Wahlvorstand werden gewählt:
Maria-Therese Weiler Esther Rausch
Nicolas Engel
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3. Der Gemeinderat beschließt, die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung
des Bürgermeisters im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 4 GemO wie folgt festzusetzen:
- der unter Punkt a) dieses
Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als erster weiterer
Vertreter und
- der unter Punkt b) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende
ehrenamtliche Beigeordnete als zweiter weiterer Vertreter.
Die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 1 GemO bezüglich der Vertretung des
Bürgermeisters durch den Ersten Beigeordneten bleibt unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ergebnis der Wahlen:
a)
Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird
aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Herrn Jochen Marx
Die geheime
Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Zahl der abgegebenen
Stimmzettel 16
Zahl der ungültigen
Stimmzettel ./.
Zahl der
Stimmenthaltungen ./.
Gültige Stimmzettel 16
Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf
Jochen Marx 13 Stimmen
Mithin ist Jochen
Marx zum Ersten Beigeordneten gewählt.
b)
Zur Wahl des Beigeordneten wird aus
der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Louis Lischwe
Die geheime
Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Zahl der abgegebenen
Stimmzettel 16
Zahl der ungültigen
Stimmzettel ./.
Zahl der
Stimmenthaltungen ./.
Gültige Stimmzettel 16
Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf
Louis Lischwe 15 Stimmen
Mithin ist Herr
Louis Lischwe zum Beigeordneten gewählt.
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachlage:
Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des
Landesbeamtengesetzes zu Beamten zu ernennen. Sie sind in öffentlicher Sitzung
nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zu vereidigen und in ihr Amt
einzuführen. Im Falle einer Wiederwahl entfallen Vereidigung und
Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO).
Vorschlag:
a)
Der
Ortsbürgermeister händigt dem neu gewählten Ersten Beigeordneten Jochen Marx
die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
b)
Der
Ortsbürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Louis Lischwe die
Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung
und die Amtseinführung.
Sachverhalt:
Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO
in öffentlicher Sitzung und in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu
erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat
unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 40 Abs. 2 GemO). Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Abs.
3 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung
der Stimmenmehrheit nicht mit.
Bei durchzuführenden Wahlen ist aus der Mitte des Gemeinderates ein
Wahlvorstand zu bilden, dem neben dem Vorsitzenden mindestens zwei
Ratsmitglieder angehören sollten. Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes
kann auch durch Handzeichen erfolgen, sofern der Gemeinderat dies so beschließt
(§40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).