Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der 1. Beigeordnete händigt dem wiedergewählten Ortsbürgermeister Andreas Doll die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.

 


Den Vorsitz übernimmt der Erste Beigeordnete Jochen Marx.

 

 

Sachverhalt:

Der am 26.05.2019 urgewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister Andreas Doll ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates gemäß § 54 Abs. 1 GemO nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 S. 3 GemO).

 

Die Ernennung des Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen allgemeinen Vertreter des Ortsbürgermeisters (Erster Beigeordneter oder bei dessen Verhinderung dem Beigeordneten).

 

Der Erste Beigeordnete bzw. der Beigeordnete hat die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Ernennungsurkunde auszufertigen und dem neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt führt in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis einer der bisherigen Beigeordneten.