Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands in offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. In den Wahlvorstand werden gewählt:
Clara Jünemann Dirk Zavelberg
Carsten Daub
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2. Der Gemeinderat beschließt, die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung
des Bürgermeisters im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 4 GemO wie folgt festzusetzen:
1. der/die unter Punkt a) dieses
Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als erste/r
weitere/r Vertreter/in und
2. der/die unter Punkt b) dieses
Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als zweite/r
weitere/r Vertreter/in.
Die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 1 GemO bezüglich der Vertretung des
Bürgermeisters durch den Ersten Beigeordneten bleibt unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ergebnis der Wahlen:
a)
Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird
aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Udo Krayer
Erich Schlich
Die geheime
Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Zahl der abgegebenen
Stimmzettel 16
Zahl der ungültigen
Stimmzettel ./.
Zahl der
Stimmenthaltungen ./.
Gültige Stimmzettel 16
Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf
Udo Krayer 11 Stimmen
Erich Schlich 5 Stimmen
Mithin ist Udo
Krayer zum Ersten Beigeordneten gewählt.
b)
Zur Wahl der Beigeordneten wird aus
der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Susanne Wagner
Franz Daub
Die geheime
Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Zahl der abgegebenen
Stimmzettel 16
Zahl der ungültigen
Stimmzettel ./.
Zahl der
Stimmenthaltungen ./.
Gültige Stimmzettel 16
Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf
Susanne Wagner 11 Stimmen
Franz Daub 5 Stimmen
Mithin ist Susanne
Wagner zur Beigeordneten gewählt.
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachlage:
Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des
Landesbeamtengesetzes zu Beamten zu ernennen. Sie sind in öffentlicher Sitzung
nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Vorschlag:
a)
Der
Ortsbürgermeister händigt dem neu gewählten Ersten Beigeordneten Udo Krayer die Ernennungsurkunde als
Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.
b)
Der
Ortsbürgermeister händigt der neu gewählten Beigeordneten Susanne Wagner die
Ernennungsurkunde als Ehrenbeamtin aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung
und die Amtseinführung.
Sachverhalt:
Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO
in öffentlicher Sitzung und in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu
erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat
unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 40 Abs. 2 GemO). Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Abs.
3 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung
der Stimmenmehrheit nicht mit.
Bei durchzuführenden Wahlen ist aus der Mitte des Gemeinderates ein
Wahlvorstand zu bilden, dem neben dem Vorsitzenden mindestens zwei
Ratsmitglieder angehören sollten. Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes
kann auch durch Handzeichen erfolgen, sofern der Gemeinderat dies so beschließt
(§40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).