Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen“ folgenden weiteren Vertreter zu bestellen:

 

Gabriele Rech

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

_


Sachverhalt:

Nach § 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV) wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld gebildet. Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter, der Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld einen weiteren Vertreter.

 

Für die Ortsgemeinde Volkesfeld ist daher eine/ein Vertreter für die Verbandsversammlung zu wählen.

 

Für die Wahl findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.