Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener
Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen“ folgenden weiteren Vertreter zu bestellen:
Gabriele Rech
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
_
Sachverhalt:
Nach
§ 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen
(FVZV) wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Mendig und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld
gebildet. Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter,
der Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld
einen weiteren Vertreter.
Für die Ortsgemeinde Volkesfeld ist daher eine/ein Vertreter
für die Verbandsversammlung zu wählen.
Für
die Wahl findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Die
Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch
Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung
beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates
ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.