Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die
Ortsgemeinde Volkesfeld in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld gilt unabhängig von der
Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert
werden muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den
kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Gemeinderates
entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich
werden.
Für die neue Legislaturperiode 2019-2024 hat die Verwaltung den als
Anlage beigefügten Entwurf einer neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde
Volkesfeld erarbeitet.
Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).