Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Volkesfeld in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Gemeinderates entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich werden.

 

Für die neue Legislaturperiode 2019-2024 hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf einer neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Volkesfeld erarbeitet.

 

Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).