Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:

 

Thomas Schmitt

Christian Wilbert

Silke Schlich

Markus Theisen

Stefan Schäfer

Sebastian Jung

Gabriele Rech

Matthias Wingender

Fabian Mahlberg

Ralf Adams

Steffen Welsch

Heinz Kurek

 


Sachverhalt:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Ortsgemeinde Volkesfeld.

 

Die Vornahme der Verpflichtung obliegt dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister. Ist er verhindert, so obliegt die Verpflichtung dem „geschäftsführenden“ Ortsbeigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis.