Sitzung: 27.03.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/012/2019
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, dass
1.
die
weiteren Mittel der „Integrationspauschale“ der Verbandsgemeinde Mendig und des
VG – angehörigen Bereiches in den „Integrationsfond“ zweckgebunden
eingebracht werden.
2.
die
Mittelverwendung weiterhin über den Arbeitskreis „Integrationsfonds“
verantwortlich erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2016 erstmals eine sogenannte
Integrationspauschale aus Bundesmitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte
gezahlt. Der Landkreis Mayen-Koblenz hat von den erhaltenen Mitteln die Hälfte
an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet.
Mit Beschluss vom 10.05.2017 hat der Verbandsgemeinderat Mendig
entschieden, die der Verbandsgemeinde Mendig, der Stadt Mendig und den Orten
zustehenden Integrationsmittel in einen gemeinsamen „Integrationsfond“
einzubringen. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel des
„Integrationsfonds“ erfolgt durch einen vom Verbandsgemeinderat festgelegten
Arbeitskreis.
Die große Aufgabe der Integration der Asylbewerber / Flüchtlinge bedarf
auch in den nächsten Jahren weiterhin großer finanzieller Aufwendungen.
Integration muss als sehr langer, aufwändiger Prozess verstanden werden.
Die „Integrationspauschale“ soll hier unterstützend wirken. Die Mittel
haben ausschließlich für Maßnahmen zur Integration Verwendung zu finden.
In der VG Mendig sind derzeit Asylbewerber in der Stadt Mendig und in
Bell untergebracht.
Aus dem „Integrationsfonds“ sind bisher unter anderem umfangreiche Maßnahmen
in der Sprachförderung, der Lern- und Hausaufgabenunterstützung, der Hilfe im
täglichen Leben und der finanziellen Unterstützung des „Kaffee Kunterbunt“
finanziert worden. Mit Hilfe des Fonds konnten so längerfristige Projekte
gefördert und somit eine längerfristige Wirkung erzielt werden.
Nach dem neuen §3 a Abs. 1 Landesaufnahmegesetz zahlt das Land den
Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2018 und 2019 zur Entlastung bei
den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration eine weitere „Integrationspauschale“.
In seiner Sitzung am 18.03.2019 wird der Kreistag voraussichtlich
entscheiden, dass der Landkreis 50% der Integrationspauschale unter
Berücksichtigung eines höheren Anteils der Städte Andernach und Mayen (eigene
Jugendämter) an die kreisangehörigen Kommunen weiterleitet.
Gemäß der Entscheidung der Kreisgremien ist die weitere Verteilung der
„Integrationspauschale“ zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu
vereinbaren.
Die Einbringung der finanziellen Mittel in den „Integrationsfonds“ machte
es bisher möglich längerfristig und unkompliziert Projekte und Maßnahmen zu
initiieren und zu unterstützen.
Daher sollten auch die jetzt zufließenden Mittel der
Integrationspauschale in den „Integrationsfond“ eingebracht werden.