Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass

1.       die weiteren Mittel der „Integrationspauschale“ der Verbandsgemeinde Mendig und des

VG – angehörigen Bereiches in den „Integrationsfond“ zweckgebunden eingebracht werden.

2.       die Mittelverwendung weiterhin über den Arbeitskreis „Integrationsfonds“ verantwortlich erfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2016 erstmals eine sogenannte Integrationspauschale aus Bundesmitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte gezahlt. Der Landkreis Mayen-Koblenz hat von den erhaltenen Mitteln die Hälfte an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet.

Mit Beschluss vom 10.05.2017 hat der Verbandsgemeinderat Mendig entschieden, die der Verbandsgemeinde Mendig, der Stadt Mendig und den Orten zustehenden Integrationsmittel in einen gemeinsamen „Integrationsfond“ einzubringen. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel des „Integrationsfonds“ erfolgt durch einen vom Verbandsgemeinderat festgelegten Arbeitskreis.

 

Die große Aufgabe der Integration der Asylbewerber / Flüchtlinge bedarf auch in den nächsten Jahren weiterhin großer finanzieller Aufwendungen. Integration muss als sehr langer, aufwändiger Prozess verstanden werden.

Die „Integrationspauschale“ soll hier unterstützend wirken. Die Mittel haben ausschließlich für Maßnahmen zur Integration Verwendung zu finden.

In der VG Mendig sind derzeit Asylbewerber in der Stadt Mendig und in Bell untergebracht.

Aus dem „Integrationsfonds“ sind bisher unter anderem umfangreiche Maßnahmen in der Sprachförderung, der Lern- und Hausaufgabenunterstützung, der Hilfe im täglichen Leben und der finanziellen Unterstützung des „Kaffee Kunterbunt“ finanziert worden. Mit Hilfe des Fonds konnten so längerfristige Projekte gefördert und somit eine längerfristige Wirkung erzielt werden.

 

Nach dem neuen §3 a Abs. 1 Landesaufnahmegesetz zahlt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2018 und 2019 zur Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration eine weitere „Integrationspauschale“.

In seiner Sitzung am 18.03.2019 wird der Kreistag voraussichtlich entscheiden, dass der Landkreis 50% der Integrationspauschale unter Berücksichtigung eines höheren Anteils der Städte Andernach und Mayen (eigene Jugendämter) an die kreisangehörigen Kommunen weiterleitet.

Gemäß der Entscheidung der Kreisgremien ist die weitere Verteilung der „Integrationspauschale“ zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu vereinbaren.

 

Die Einbringung der finanziellen Mittel in den „Integrationsfonds“ machte es bisher möglich längerfristig und unkompliziert Projekte und Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen.

Daher sollten auch die jetzt zufließenden Mittel der Integrationspauschale in den „Integrationsfond“ eingebracht werden.