Sitzung: 27.03.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/029/2019
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anlegung von Blumenwiesen auf
geeigneten verbandsgemeindeeigenen Grundstücken grundsätzlich zu, sofern diese
im Einklang mit den naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Zielen
steht.
Der Umweltausschuss wird beauftragt, die geeigneten Flächen sowie das
notwendige Investment auf den Weg zu bringen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag der CDU Fraktion wird Bezug genommen.
Die Verwaltung hat aus Ihrer Sicht geeignete, im Eigentum der
Verbandsgemeinde befindliche Grundstücke herausgesucht, die für die Anlegung
von Blumenwiesen in Frage kommen.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des
Naturschutzgebietes „Thürer Wiesen“ und der damit verbundenen Intentionen einer
Vernetzung mit den „Banner Wiesen“, hat die Verbandsgemeinde in den vergangenen
Jahren mehrere Grundstücke entlang der Gewässer Krufter Bach und Thürer Bach
erworben. In Teilbereichen dieser Flächen wäre die Anlegung von Blumenwiesen
grundsätzlich denkbar, wobei mit den Fachbehörden noch zu klären wäre, ob dies
im Einklang mit den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen
Zielsetzungen möglich ist. Die Verbandsgemeinde
steht aktuell in Verhandlungen über den Erwerb einer größeren Fläche im Bereich
der Thürer Wiesen. Auch diese Fläche wäre aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich geeignet, in einem Teilbereich eine Blumenwiese anzulegen.
Eine Übersicht der verbandsgemeindeeigenen Grundstücke wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Einige dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum des Eigenbetriebes. Auch
bei diesen Flächen könnte man die Anlegung einer Blumenwiese in Betracht
ziehen, soweit der Werkausschuss dem grundsätzlich zustimmt. Hierüber könnte
bereits in der nächsten Sitzung des Werkausschusses beraten werden, die für
Mitte April vorgesehen ist. Darüber hinaus wäre im Rahmen der weitergehenden
Prüfung eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erforderlich.