Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anlegung von Blumenwiesen auf geeigneten verbandsgemeindeeigenen Grundstücken grundsätzlich zu, sofern diese im Einklang mit den naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Zielen steht.

 

Der Umweltausschuss wird beauftragt, die geeigneten Flächen sowie das notwendige Investment auf den Weg zu bringen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Auf den beigefügten Antrag der CDU Fraktion wird Bezug genommen.

 

Die Verwaltung hat aus Ihrer Sicht geeignete, im Eigentum der Verbandsgemeinde befindliche Grundstücke herausgesucht, die für die Anlegung von Blumenwiesen in Frage kommen.

 

Insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Naturschutzgebietes „Thürer Wiesen“ und der damit verbundenen Intentionen einer Vernetzung mit den „Banner Wiesen“, hat die Verbandsgemeinde in den vergangenen Jahren mehrere Grundstücke entlang der Gewässer Krufter Bach und Thürer Bach erworben. In Teilbereichen dieser Flächen wäre die Anlegung von Blumenwiesen grundsätzlich denkbar, wobei mit den Fachbehörden noch zu klären wäre, ob dies im Einklang mit den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielsetzungen möglich ist.  Die Verbandsgemeinde steht aktuell in Verhandlungen über den Erwerb einer größeren Fläche im Bereich der Thürer Wiesen. Auch diese Fläche wäre aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich geeignet, in einem Teilbereich eine Blumenwiese anzulegen.

 

Eine Übersicht der verbandsgemeindeeigenen Grundstücke  wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Einige dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum des Eigenbetriebes. Auch bei diesen Flächen könnte man die Anlegung einer Blumenwiese in Betracht ziehen, soweit der Werkausschuss dem grundsätzlich zustimmt. Hierüber könnte bereits in der nächsten Sitzung des Werkausschusses beraten werden, die für Mitte April vorgesehen ist. Darüber hinaus wäre im Rahmen der weitergehenden Prüfung eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erforderlich.