Sitzung: 27.03.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/027/2019
Beschluss:
Die SPD Fraktion beantragt den vorliegenden Antrag der CDU Fraktion in
den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
11 |
Ablehnung |
15 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einführung von Zuschüssen zu einem
Fahrsicherheitstraining entsprechend den im Sachverhalt geschilderten
Bedingungen. Gegen Vorlage entsprechender Teilnahmebescheinigungen und
Rechnungskopien gewährt die
Verbandsgemeinde Mendig jedem Fahranfänger für PKW und Zweirad bis 21 Jahre
einen einmaligen Zuschuss von 50,00 EUR an den Kosten für ein
Fahrsicherheitstraining. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
15 |
Ablehnung |
11 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben stellt die CDU-Fraktion im
Verbandsgemeinderat einen Antrag, um Fahranfängern im Alter bis zum vollendeten
21. Lebensjahr in Form eines Zuschusses die Teilnahme an einem
Fahrsicherheitstraining zu ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Förderung sollte den Fahranfängern aus unserer
Verbandsgemeinde mit Führerschein für PKW (Klasse B) sowie Zweiräder (Klassen
AM, A1, A2 und A) ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 50,00 EUR bei Teilnahme an
einem Fahrsicherheitstraining gewährt werden.
Zur praktischen Umsetzung wäre es dabei denkbar, seitens der Verwaltung
einen entsprechenden Antragsvordruck zu entwickeln, der letztlich im Rathaus
erhältlich wäre oder von der Homepage der Verbandsgemeinde als Download
heruntergeladen werden könnte. Dieser Antrag müsste dann unter Beifügung
entsprechender Nachweise über das abgeleistete Fahrsicherheitstraining (Kopie
Teilnahmebescheinigung und Kopie Rechnung) in der Verbandsgemeindeverwaltung
eingereicht werden. Von der Verwaltung würde daraufhin die Überweisung eines
Kostenzuschusses von 50,00 EUR veranlasst.