Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem in der Haushaltssatzung 2019 festgesetzten Betrag.

 

Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 4 % zuzüglich ersparter Zinsen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Verbandsbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Verbandsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren Zinskonditionen bietet.

 

Der Verbandsgemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Verbandsgemeinde Mendig wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt.

 

Die vorbehaltliche aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben vom 27.02.2019 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 250.000 EUR erteilt. In der Genehmigung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.

 

Es wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres 2019 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste Kreditangebot abgegeben hat.

 

Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:

 

-       Volksbank RheinAhrEifel eG, Bad Neuenahr-Ahrweiler

-       Kreissparkasse Mayen, Mayen

-       Landesbank Baden-Württemberg, Mainz

-       Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main

-       DZ HYP AG, Hamburg

-       Bayerische Landesbank, München

 

Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von

10 Jahren

15 Jahren

20 Jahren

sowie bis Endfälligkeit

abzugeben.