Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 45.000 EUR an die Ortsgemeinde Thür, als Kostenbeteiligung für die Anlegung des neuen Bolzplatzes, zu. Dem Abschluss einer langfristigen Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Thür auf Basis des vorgelegten Entwurfs wird zugestimmt. In dieser Vereinbarung wird sichergestellt, dass die Verbandsgemeinde Mendig die Anlage für mindestens 20 Jahre für Zwecke des Grundschulsports und gelegentliche Veranstaltungen nutzen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Rainer Hilger vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.

 

 

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Thür hat oberhalb der Mehrzweckhalle Thür einen neuen Bolzplatz errichtet. Die Gesamtkosten für diese neue Anlage belaufen sich (einschließlich Grunderwerb) auf rund 101.000 EUR. Bei diesem Bolzplatz handelt es sich um keine Sportstätte im Sinne der Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz.

 

Dieser Bolzplatz soll künftig auch von Grundschülern im Rahmen des Schulsports genutzt werden.

Als Schulträger der Grundschulen Thür, Mendig und Rieden ist seitens der Verbandsgemeinde Mendig eine Kostenbeteiligung in Form eines Zuschusses an die Ortsgemeinde Thür in Höhe von 45.000 EUR vorgesehen (= 2.250 EUR je Nutzungsjahr). Gleichzeitig soll der Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Thür erfolgen, in der diese der Verbandsgemeinde Mendig im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung eine längerfristige Nutzungsgarantie für ihre Zwecke (Schulsport u.a.) einräumt.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde Thür und der Verbandsgemeinde beigefügt. In dieser Vereinbarung wird sichergestellt, dass die Verbandsgemeinde Mendig die Anlage für mindestens 20 Jahre für Zwecke des Grundschulsports und gelegentliche Veranstaltungen nutzen kann. Mit der Ortsgemeinde Thür ist der beigefügte Entwurf der Nutzungsvereinbarung bereits abgestimmt.