Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig gibt folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

Der Stadtrat möge beschließen

 

a)      den Abschluss des Beteiligungsverfahrens und gemäß Anlage 1 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1-9. Die Anlage wird somit Teil der Niederschrift.

 

b)      die Herausnahme der Gestaltungsvorschrift 2.1.2 (Gestaltung von Doppelhäusern),

 

c)       den Bebauungsplan, bestehend aus der Planurkunde mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 Gemeindeordnung sowie die integrierte Gestaltungssatzung nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 Landesbauordnung als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 beschlossen, die öffentliche Auslegung die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Die Bekanntmachung erfolgte im Blick aktuell am 02.01.2019.

Die Offenlage und die Beteiligung erfolgten in der Zeit vom 14.01.2019 bis einschließlich 15.02.2019.

 

Im beigefügten Anhang sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt.

 

Weiterhin kann die Gestaltungsvorschrift unter Nr. 2.1.2 entfallen.

Diese besagt:

 

Doppelhäuser / Hausgruppen

Bei Doppelhäusern oder Hausgruppen sind die einzelnen Häuser mit gleicher Firsthöhe, Dachneigung und Dacheindeckung einheitlich auszuführen.