Sitzung: 12.03.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/017/2019
Beschluss:
Der
Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig gibt folgende Beschlussempfehlung an
den Stadtrat:
Der Stadtrat möge beschließen
a)
den Abschluss des Beteiligungsverfahrens und gemäß
Anlage 1 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1-9. Die
Anlage wird somit Teil der Niederschrift.
b)
die Herausnahme der Gestaltungsvorschrift 2.1.2
(Gestaltung von Doppelhäusern),
c)
den Bebauungsplan, bestehend aus der Planurkunde
mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 24 Gemeindeordnung sowie die integrierte Gestaltungssatzung nach § 9 Abs. 4
BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 Landesbauordnung als Satzung und billigt die
Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die Verwaltung wird
ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 18.12.2018 beschlossen, die öffentliche Auslegung die Beteiligung
der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgte im
Blick aktuell am 02.01.2019.
Die Offenlage und die
Beteiligung erfolgten in der Zeit vom 14.01.2019 bis einschließlich 15.02.2019.
Im beigefügten Anhang sind die
eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt.
Weiterhin kann die
Gestaltungsvorschrift unter Nr. 2.1.2 entfallen.
Diese besagt:
Doppelhäuser / Hausgruppen
Bei Doppelhäusern oder
Hausgruppen sind die einzelnen Häuser mit gleicher Firsthöhe, Dachneigung und
Dacheindeckung einheitlich auszuführen.