Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Variante 1 der vorgestellten Entwurfsplanung
zum Ausbau der Kirchstraße zu. Analog dem bisherigen höhengleichen Ausbau wird
die Fahrbahn und die Gehwege mit Pflaster befestigt. Im Einmündungsbereich soll
auf Wunsch des Gemeinderates keine Asphaltfläche errichtet werden. Abweichend
von dieser Variante sollen keine festen Parkplätze markiert werden. Die Bauverwaltung
soll prüfen, ob ein Dränasphalt unterhalb der Pflasteroberfläche förderfähig
ist. Ist der Dränasphalt förderfähig, soll dieser auch zur Ausführung kommen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der LBM
einzureichen und die Ausschreibung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rieden beabsichtigt in diesem Jahr ein Teilstück der
Kirchstraße, zwischen der Brohltalstraße und der Bachstraße, auszubauen. Das
mit der Planung beauftragte Ing.-Büro IBS Ingenieure, Mayen stellt dem
Gemeinderat die Entwurfsplanung zum Ausbau des Straßenabschnitts vor. Die LBM
Cochem-Koblenz hat auf aktuelle Anfrage seitens der Bauverwaltung bestätigt,
dass die Kirchstraße als wichtige innerörtliche Straße noch gefördert wird. Wie
bisher, werden von Seiten des Landes jedoch nur die Kosten des Gemeindeanteils
gefördert.
Die Bauverwaltung hat die Energieversorger bereits im Vorfeld informiert,
damit diese die bevorstehende Baumaßnahme ggf. mit berücksichtigen können. Die
Straßenbeleuchtung soll im Zuge dieser Maßnahme auf LED-Leuchten umgestellt
werden.
Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung erfolgt noch eine
Anwohnerversammlung.
Die Ausschreibung der Maßnahme soll zeitnah, nach Stellung des Förderantrages, stattfinden. Mit der Baumaßnahme selbst darf jedoch erst nach Bewilligung begonnen werden.