Sitzung: 19.02.2019 Stadtrat Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Florin Stoll vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Stadtbürgermeister den Stadtrat über Verträge der Stadt mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.
Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.
Im Jahre 2018 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:
Vertragspartner |
Vertragsgegenstand |
Vereinbarte
Gegenleistung |
Firma Holzbau Stoll |
Reparatur des Daches der Friedhofskapelle |
2.212,78 |