Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Florin Stoll vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.

 

 

Sachverhalt:

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Stadtbürgermeister den Stadtrat über Verträge der Stadt mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahre 2018 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Firma Holzbau Stoll

Reparatur des Daches der Friedhofskapelle

2.212,78