Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat Thür hat in seiner
Sitzung am 05.02.2018 die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des
Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien
ohne Neuanlagenquote zum 01.01.2019 beauftragt und sich verpflichtet, das Ergebnis für die Dauer der Vertragslaufzeit als
verbindlich anzuerkennen.
Für die
Jahre 2017 und 2018 wurde der Vertrag von Seiten der Energieversorgung
Mittelrhein GmbH verlängert. Hierbei wurde ein günstigerer Lieferpreis
angeboten. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde dieses Angebot für alle
Teilnehmer angenommen. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Die
Ausschreibung erfolgte europaweit.
Der Vertrag
hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020, mit der Option auf eine Verlängerung
um ein weiteres Jahr. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren,
ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Für die Ortsgemeinde Thür erfolgte der Zuschlag an die EWR AG Worms für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2020 zum Lieferpreis von durchschnittlich für die
- Tarif-Abnahmestellen (Los
Nr. 6) von 5,19 ct/KWh,
- Straßenbeleuchtung (Los.
Nr.8) von 4,28 ct/KWh.
Die
Lieferpreise verstehen sich einschließlich Entgelte für die Lieferung der
Energie sowie die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Hinzuzurechnen
sind EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore, Umlage StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung),
AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten),
Konzessionsabgabe und Netznutzungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer.
Gegenüber
der letzten Ausschreibung konnte beim Lieferpreis eine minimale Einsparung
erzielt werden.