Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahre 2018 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Schneider und Partner

Garten- und Landschaftsbau

(Herr Ralf Berresheim)

 

Pflegearbeiten für das neu angelegte Gräberfeld sowie Garten der Erinnerung

4.497,91 €

 

Schneider und Partner

Garten- und Landschaftsbau

(Herr Ralf Berresheim)

 

 

Pflege und Rückschnitt der Bäume auf dem  Friedhof

 

3.919,27 €

Ing. Büro Siekmann u. Partner

(Herr Jakob)

NBG „Oberhalb des Sportplatzes“ (Bebauungsplan, Tachymethrische Geländeaufnahme, Entwässerung, Verkehrsplanung)

19.561,04 €

Ing. Büro Siekmann u. Partner

(Herr Jakob)

NBG „Zum Wingert II“ Sportplatzes (Bebauungsplan, Tachymethrische Geländeaufnahme, Entwässerung, Verkehrsplanung)

47.579,60 €