Sachverhalt:
Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.
Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.
Im Jahre 2018 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:
Vertragspartner |
Vertragsgegenstand |
Vereinbarte
Gegenleistung |
Schneider und Partner Garten- und Landschaftsbau (Herr Ralf Berresheim) |
Pflegearbeiten für das neu angelegte Gräberfeld sowie
Garten der Erinnerung |
4.497,91 € |
Schneider und Partner Garten- und Landschaftsbau (Herr Ralf Berresheim) |
Pflege und Rückschnitt der Bäume auf dem Friedhof |
3.919,27 € |
Ing. Büro Siekmann u. Partner (Herr Jakob) |
NBG „Oberhalb des Sportplatzes“ (Bebauungsplan,
Tachymethrische Geländeaufnahme, Entwässerung, Verkehrsplanung) |
19.561,04 € |
Ing. Büro Siekmann u. Partner (Herr Jakob) |
NBG „Zum Wingert II“ Sportplatzes (Bebauungsplan,
Tachymethrische Geländeaufnahme, Entwässerung, Verkehrsplanung) |
47.579,60 € |