Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Theo Loscheider gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Gemeinde Thür durch Handschlag.

 

Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.

 


Sachverhalt:

Das Ratsmitglied Ralf Berresheim hat mit Schreiben vom 27.09.2018 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Gemeinderats Thür und seiner Ausschüsse zum 01.10.2018 niederlegt. Entsprechend den kommunalen Vorschriften sollte David Weiler in den Gemeinderat nachrücken. Herr Weiler hat mit Schreiben vom 09.10.2018 die Berufung nicht angenommen. Danach sollte Frau Friderike Merkler nachrücken; Sie hat mit Schreiben vom 11.10.2018 jedoch ebenfalls abgelehnt. Als nächstes rückt Theo Loscheider, wohnhaft in 56743 Thür, Im Vogelsang 1, in den Gemeinderat nach. Herr Loscheider hat mit Schreiben vom 20.10.2018 sein Mandat angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Thür durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert aktives Handeln im Interesse der Ortsgemeinde Thür.