Beschluss:
Der Ortsbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Theo Loscheider
gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Gemeinde Thür durch Handschlag.
Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten,
vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
Das Ratsmitglied Ralf Berresheim hat mit Schreiben vom 27.09.2018
mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Gemeinderats Thür und seiner
Ausschüsse zum 01.10.2018 niederlegt. Entsprechend den kommunalen Vorschriften
sollte David Weiler in den Gemeinderat nachrücken. Herr Weiler hat mit
Schreiben vom 09.10.2018 die Berufung nicht angenommen. Danach sollte Frau
Friderike Merkler nachrücken; Sie hat mit Schreiben vom 11.10.2018 jedoch
ebenfalls abgelehnt. Als nächstes rückt Theo Loscheider, wohnhaft in 56743
Thür, Im Vogelsang 1, in den Gemeinderat nach. Herr Loscheider hat mit
Schreiben vom 20.10.2018 sein Mandat angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied
vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Thür durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt
vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert aktives Handeln im
Interesse der Ortsgemeinde Thür.