Beschluss:
Es wird beschlossen, der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Mendig zur Erweiterung der Polizeiautobahnstation, im Bereich
„Laacher-See-Straße/B262“, Gemarkung Mendig, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Entsprechend § 67 GemO muss bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes die Zustimmung der Ortsgemeinden eingeholt werden.
Der § 67 Abs. 2 GemO hat folgenden Wortlaut:
„Den
Verbandsgemeinden wird gemäß § 203 Abs. 2 des Baugesetzbuches die
Flächennutzungsplanung übertragen. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates
über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des
Flächennutzungsplanes bedarf der
Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr
als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei
Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Sofern Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Kommt eine Zustimmung nach Satz 3 und Satz 4 nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.“
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.12.2018 wurde die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Laacher-See-Straße/B262“, Gemarkung Mendig, zur Erweiterung der Polizeiautobahnstation beschlossen. Durch die Änderung soll die Ausdehnung des Sondergebietes (SO-Gebiet) „Hubschrauberlandeplatz, Polizeiautobahnstation und Autobahnmeisterei“ ermöglicht werden.
Die Planzeichnung zur 15. Änderung sowie die Begründung sind als Anlagen beigefügt.