Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2019 für die Ortsgemeinde
Rieden schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 1.575.110 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.725.490 EUR
ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 150.380 EUR, der insbesondere auf
die Abschreibungen (Nettobelastung = 54.000 EUR), die Umlagen und die erhöhten
Aufwendungen beim Bedarf der Rechtsberatung zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter
Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde
befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (3,068072 v. H. für das Jahr 2019) im
Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat
in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.
Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein
Minderaufwand von rd. 31.440 EUR.
Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v.
H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 16.560 EUR.
An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden
Unterhaltungsaufwendungen der Restbedarf für die energetische Sanierung des
Kindergartens nach dem KI 3.0, die Planung der Sanierung eines Teilstücks der
Suhrstraße und das Ausbaggern von Wegerändern zwecks Wasserablauf bei
Starkregenereignissen berücksichtigt. Weiterhin ist ein Verlust aus dem Abgang
vom Altbestand der Ortsstraßen (hier Kirchstraße) sowie der erhöhte Bedarf für
Rechtsberatung im Haushaltsplan eingestellt.
Im Finanzhaushalt
ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.459.380 EUR und
Auszahlungen von 1.542.310 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt
sich ein negativer Saldo von 82.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich
auf 39.350 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2019 keine positive Finanzspitze
ausgewiesen werden.
Investitionen sind i. H. v. 702.450 EUR
eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des
Grundstücks Pfarrhaus, Kosten zur Errichtung einer Halle für den Fuhrpark des
Bauhofs, Grunderwerb und Notargebühren sowie Planungskosten zur Schaffung eines
Neubaugebietes, Planungskosten für den Ausbau einer Ortsstraße, Mittel für den
Neubau der Kirchstraße, der Bedarf zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen
sowie die Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof.
Den Investitionsauszahlungen stehen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen
und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 329.940 EUR gegenüber.
Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v.
372.510 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe
gedeckt.
Der negative Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 82.930 EUR sowie die
Tilgungsleistungen von 39.350 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 122.280 EUR gedeckt.
Die Ortsgemeinde Rieden erhält im
Haushaltsjahr 2019 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 135.260
EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die
Steuerschätzung vom Oktober 2018 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die
Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel
der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2019 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2019 enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 über
den Haushaltsplan 2019 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2019
zu beschließen.