Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2019 für die Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.575.110 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.725.490 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 150.380 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 54.000 EUR), die Umlagen und die erhöhten Aufwendungen beim Bedarf der Rechtsberatung zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (3,068072 v. H. für das Jahr 2019) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 31.440 EUR.

 

Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 16.560 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen der Restbedarf für die energetische Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, die Planung der Sanierung eines Teilstücks der Suhrstraße und das Ausbaggern von Wegerändern zwecks Wasserablauf bei Starkregenereignissen berücksichtigt. Weiterhin ist ein Verlust aus dem Abgang vom Altbestand der Ortsstraßen (hier Kirchstraße) sowie der erhöhte Bedarf für Rechtsberatung im Haushaltsplan eingestellt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.459.380 EUR und Auszahlungen von 1.542.310 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 82.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 39.350 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2019 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind i. H. v. 702.450 EUR eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des Grundstücks Pfarrhaus, Kosten zur Errichtung einer Halle für den Fuhrpark des Bauhofs, Grunderwerb und Notargebühren sowie Planungskosten zur Schaffung eines Neubaugebietes, Planungskosten für den Ausbau einer Ortsstraße, Mittel für den Neubau der Kirchstraße, der Bedarf zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen sowie die Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 329.940 EUR gegenüber.

 

Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 372.510 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 82.930 EUR sowie die Tilgungsleistungen von 39.350 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 122.280 EUR gedeckt.

 

Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2019 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 135.260 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzung vom Oktober 2018 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2019 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2019 enthalten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 über den Haushaltsplan 2019 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2019 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.