Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i. H. v. 2.320.070 EUR und Aufwendungen i. H. v 2.566.560 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 246.490 EUR, der neben den Belastungen aus den Abschreibungen (Nettobelastung 103.060 EUR) auf höhere Umlagezahlungen (128.200 EUR) zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (3,068072 v. H. für das Haushaltsjahr 2019) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand i. H. v. rd. 47.700 EUR.

 

Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde der Hebesatz von 44,33 v. H. zugrunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 77.353 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 3.190.350 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 144.060 EUR.

 

Investitionen sind in Höhe von 853.200 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der Grunderwerb einschließlich Nebenkosten für das Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“, der Ausbau der Tanzbergstraße, der Restbedarf für die Anlegung von Urnengräbern aus dem Haushaltsjahr 2018 sowie der Bedarf für die Planung und den Endausbau der Erschließungsstraßen und der Beleuchtungsanlagen im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ (III. Bauabschnitt).

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit in Höhe von 283.210 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 569.990 EUR. Der investive Fehlbetrag wird durch Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

Die Tilgungsleistungen i. H. v. 48.780 EUR sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 144.060 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 192.840 EUR ausgeglichen.

 

Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2019, wie in den Jahren zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2018 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.