Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2019.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i.
H. v. 2.320.070 EUR und Aufwendungen i. H. v 2.566.560 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresfehlbetrag von 246.490 EUR, der neben den Belastungen aus den
Abschreibungen (Nettobelastung 103.060 EUR) auf höhere Umlagezahlungen (128.200
EUR) zurückzuführen ist.
Die
Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung
(3,068072 v. H. für das Haushaltsjahr 2019) im Haushaltsplan veranschlagt. Den
Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2018
gefasst.
Durch die
Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand i. H. v. rd. 47.700 EUR.
Bei der Berechnung
der Kreisumlage wurde der Hebesatz von 44,33 v. H. zugrunde gelegt. Die zu
zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im
Vorjahr um 77.353 EUR.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 3.190.350 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 144.060 EUR.
Investitionen sind
in Höhe von 853.200 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der
Grunderwerb einschließlich Nebenkosten für das Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“,
der Ausbau der Tanzbergstraße, der Restbedarf für die Anlegung von Urnengräbern
aus dem Haushaltsjahr 2018 sowie der Bedarf für die Planung und den Endausbau
der Erschließungsstraßen und der Beleuchtungsanlagen im Gewerbegebiet „Am
Rothen Berg“ (III. Bauabschnitt).
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen,
Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit in Höhe von 283.210 EUR gegenüber.
Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 569.990 EUR. Der investive Fehlbetrag wird durch
Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Die
Tilgungsleistungen i. H. v. 48.780 EUR sowie das Defizit im Bereich der
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 144.060 EUR
werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.
H. v. 192.840 EUR ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde
Bell erhält im Haushaltsjahr 2019, wie in den Jahren zuvor, keine
Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der
Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG
liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2018 zu Grunde. Die Festsetzungen der
Schlüsselzahlen der Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt.
Im Übrigen wird
auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.