Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu der Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze um die oben genannte und dargestellte Fläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Thomas Schneider vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat. Den Vorsitz übernimmt Markus Tiede.

 

 

Sachverhalt:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage, wie dies aus den nachfolgenden Skizzen/Unterlagen ersichtlich ist.

 

 

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Dammstraße“ und stimmt mit diesem in folgendem Punkt nicht überein:

 

Überbaubare Grundstücksfläche:

Wie aus dem Lageplan erkennbar ist, überschreitet das Gebäude die Baugrenze (grün markiert) in Richtung des Kurvenbereiches/Straßeneinmündung „Amselweg“, mit einer Ecke des Hauses. Dieser überbaute Gebäudeteil wurde in der Zeichnung rot markiert, der Dachüberstand orange.

Dies stellt nur eine geringfügige Überschreitung von 0,41 qm (Hausecke) bzw. 1,81 qm durch (Hausecke. einschl. Dachüberstand).

Laut Abweichungsantrag erfolgt auch keine Beeinträchtigung des Verkehrs bzw. der Einsicht in die Straße. Die Abstände der Hauswand zur Straße betragen noch 3 m und 3,37 m.