Sitzung: 05.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/001/2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2019 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
1.575.110 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.725.490 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 150.380 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 54.000 EUR), den Umlagen und den erhöhten Aufwendungen beim
Bedarf der Rechtsberatung zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde
unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde
befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (3,068072 v. H. für das Jahr 2019) im
Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat
in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.
Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 31.440 EUR.
An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen der Restbedarf für die energetische Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, die Planung der Sanierung eines Teilstücks der Suhrstraße und des Ausbaggern von Wegerändern zwecks Wasserablauf bei Starkregenereignissen berücksichtigt. Weiterhin ist ein Verlust aus dem Abgang vom Altbestand der Ortsstraßen (hier Kirchstraße) im Haushaltsplan eingestellt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.459.380 EUR und Auszahlungen von
1.542.310 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 82.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 39.350 EUR. Es
kann im Haushaltsjahr 2019 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 702.450 EUR
eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des Grundstücks
Pfarrhaus, Kosten zur Errichtung einer Halle für den Fuhrpark des Bauhofs,
Grunderwerb und Notargebühren sowie Planungskosten zur Schaffung eines
Neubaugebietes, Planungskosten für den Ausbau einer Ortsstraße, Mittel für den
Neubau der Kirchstraße, der Bedarf zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen
sowie die Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof.
Den Investitionsauszahlungen stehen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen
und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 329.940 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Fehlbetrag von 372.510 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im
Haushaltsplan berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen i. H. v. 82.930 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 39.350 EUR
wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H.
v. 122.280 EUR gedeckt.