Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2019 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.575.110 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.725.490 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 150.380 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 54.000 EUR), den Umlagen und den erhöhten Aufwendungen beim Bedarf der Rechtsberatung zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (3,068072 v. H. für das Jahr 2019) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2018 gefasst.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 31.440 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen der Restbedarf für die energetische Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, die Planung der Sanierung eines Teilstücks der Suhrstraße und des Ausbaggern von Wegerändern zwecks Wasserablauf bei Starkregenereignissen berücksichtigt. Weiterhin ist ein Verlust aus dem Abgang vom Altbestand der Ortsstraßen (hier Kirchstraße) im Haushaltsplan eingestellt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.459.380 EUR und Auszahlungen von 1.542.310 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 82.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 39.350 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2019 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 702.450 EUR eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des Grundstücks Pfarrhaus, Kosten zur Errichtung einer Halle für den Fuhrpark des Bauhofs, Grunderwerb und Notargebühren sowie Planungskosten zur Schaffung eines Neubaugebietes, Planungskosten für den Ausbau einer Ortsstraße, Mittel für den Neubau der Kirchstraße, der Bedarf zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen sowie die Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 329.940 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 372.510 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 82.930 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 39.350 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 122.280 EUR gedeckt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.